VSPV legt Reformvorschläge für Taxi, Mietwagen und Plattformen vor
Der Verband des selbstständigen Personenverkehrs hat im Bundesministerium für Verkehr seine Positionen zur geplanten Evaluierung und Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes vorgestellt. Geschäftsführer Sascha Waltemate und Generalbevollmächtigter Patrick Meinhardt übergaben Staatssekretär Stefan Schnorr nach Angaben des Verbandes die gesammelten Positionspapiere und erläuterten die Vorschläge für eine künftige Regulierung des Gelegenheitsverkehrs.
Funktion statt Betriebsform
Im Mittelpunkt der Gespräche stand nach Angaben des Verbandes die Forderung, Taxi- und Mietwagenverkehr künftig nach ihrer jeweiligen Funktion im Mobilitätssystem zu unterscheiden. Der VSPV vertritt die Auffassung, dass die bisherige Abgrenzung nach den unterschiedlichen Betriebsformen den heutigen Marktverhältnissen mit digital vermittelten Mobilitätsangeboten nicht mehr ausreichend gerecht werde.
Verkehrsleistungen, die dauerhaft verfügbar, tariflich kalkulierbar und diskriminierungsfrei zugänglich seien, sollten nach Ansicht des Verbandes als Bestandteil der öffentlichen Mobilität behandelt werden. Daraus leite sich die weitere Regulierung des Gelegenheitsverkehrs ab. Zudem spricht sich der Verband dafür aus, Taxen künftig über öffentlich-rechtliche Vermittlungssysteme in Mobility-as-a-Service-Angebote einzubinden.
Weitere Forderungen zur PBefG-Novelle
Für die anstehende Gesetzesnovelle fordert der Verband außerdem eine wirksam ausgestaltete Verantwortung von Vermittlungsplattformen. Dort, wo Plattformen Verkehrsleistungen tatsächlich steuerten, solle auch die ordnungsrechtliche Verantwortung liegen.
Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine Ausweitung der Verkehrsunternehmerdatei auf den Gelegenheitsverkehr nach den Paragrafen 47 und 49 des Personenbeförderungsgesetzes aus. Dadurch sollen Mehrfachkonzessionen, Unternehmensverflechtungen sowie Umgehungen von Sanktionen besser nachvollziehbar werden. Außerdem fordert der Verband die tatsächliche Einführung softwarebasierter Fahrpreisanzeiger und Wegstreckenzähler.
Digitalisierung und Ergänzung des öffentlichen Verkehrs
Nach Angaben des Verbandes belegt der VSPV-Standard 101 gemeinsam mit der Beteiligung am Projekt ODIN MP der DELFI die Möglichkeiten einer digitalen Einbindung des Taxiverkehrs. Ziel des Projekts sei es, Taxifahrten bundesweit über Nahverkehrs-Apps des öffentlichen Personennahverkehrs buchbar zu machen.
Im Gespräch mit dem Staatssekretär sei zudem das ÖPNV-Taxi als Ergänzung des klassischen Linienverkehrs erörtert worden. Der Verband sieht darin insbesondere für Randzeiten und ländliche Regionen eine Möglichkeit, bestehende Angebote wirtschaftlich zu ergänzen.
Inklusionstaxi als weiteres Anliegen
Ein weiteres Thema war das sogenannte Inklusionstaxi. Nach Vorstellung des Verbandes soll das Taxi als für berechtigte Menschen mit Behinderung entgeltfrei nutzbares Verkehrsmittel in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden. Federführend sei hierfür zwar das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Anliegen betreffe jedoch auch den Verkehrsbereich und die Rolle des Taxis als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. (Quelle: VSPV)
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