Start-Stopp-Automatik schützt nicht vor Bußgeld
Eine häufige Fehlannahme betrifft die Start-Stopp-Automatik, die den Motor automatisch abschaltet, um Kraftstoff zu sparen. Wie ein aktueller Fall zeigt, entbindet diese Funktion nicht vom Handyverbot am Steuer. Ein Autofahrer hatte in Berlin an einer roten Ampel sein Mobiltelefon bedient, während der Motor seines Fahrzeugs durch die Start-Stopp-Automatik abgeschaltet war. Er wurde dabei beobachtet und mit einem Bußgeld belegt. Der Betroffene argumentierte, dass der Motor seines Fahrzeugs nicht mehr lief, weshalb das Handyverbot gemäß § 23 Abs. 1a StVO in diesem Fall nicht anwendbar sei.
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