Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Baden-Württemberg (OVG) verdeutlicht eindrucksvoll, wie konsequent Behörden und Gerichte gegen Verstöße vorgehen können – selbst dann, wenn Unternehmen ihre Aktivitäten mit Marktbedürfnissen oder digitalen Geschäftsmodellen zu rechtfertigen versuchen. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht der Widerruf einer Mietwagengenehmigung. Das Gericht stellt klar, dass die Einhaltung der Genehmigungspflicht gemäß § 2 PBefG eine Kardinalpflicht für Unternehmer ist.
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