Jungunternehmer verstößt gegen PBefG

Auch unerkannt gebliebene Verstöße gegen die Genehmigungspflicht vor der Ersterteilung begründen bereits den Widerruf, entschied das OVG Baden-Württemberg.
Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com; jorono auf Pixaba
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Redaktion (allg.)
Fahrten ohne Genehmigung

Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Baden-Württemberg (OVG) verdeutlicht eindrucksvoll, wie konsequent Behörden und Gerichte gegen Verstöße vorgehen können – selbst dann, wenn Unternehmen ihre Aktivitäten mit Marktbedürfnissen oder digitalen Geschäftsmodellen zu rechtfertigen versuchen. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht der Widerruf einer Mietwagengenehmigung. Das Gericht stellt klar, dass die Einhaltung der Genehmigungspflicht gemäß § 2 PBefG eine Kardinalpflicht für Unternehmer ist.

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Seite 22 | Rubrik RECHT
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