Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 4 K 356/24 wurde durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts getroffen. Der Kläger, ein Mietwagenfahrer, hatte seine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verloren, nachdem er in dem entscheidungserheblichen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren vier schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen hatte. Dazu gehörten zwei Fälle der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt, ein Rotlichtverstoß und ein unerlaubtes Wenden im Straßenverkehr, in dessen Folge es auch zu einem Unfall kam.
Nutzung des Mobiltelefons
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