Streit um kleine Fachkunde: Taxi-Verband fordert Nachbesserungen

Beim geplanten Bürokratieabbau im Verkehrsrecht sieht die Branche Risiken für Qualität und Wettbewerb. Der Verband drängt auf klare Regelungen und finanzielle Entlastung.

Symbolbild: Eine längere Eichfrist für Taxameter könnte Betriebe jährlich um rund 15 Millionen Euro entlasten. | Foto: KI-generiert
Symbolbild: Eine längere Eichfrist für Taxameter könnte Betriebe jährlich um rund 15 Millionen Euro entlasten. | Foto: KI-generiert

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. hat am 5. Juni 2026 in Berlin zum Entwurf einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich Stellung genommen. Im Fokus stehen nach Angaben des Verbands die geplanten Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung zur sogenannten kleinen Fachkunde sowie die aus Sicht der Branche fehlende Anpassung der Eichfrist für Taxameter.

Mit rund 100.000 Fahrzeugen, 250.000 Fahrerinnen und Fahrern sowie etwa 32.000 Unternehmen ist das Taxi- und Mietwagengewerbe ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Mobilität. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben rund zwei Drittel der organisierten Betriebe.

Kleine Fachkunde seit 2021 nicht umgesetzt

Die kleine Fachkunde wurde 2021 im Zuge der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes in die Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen. Gleichzeitig entfiel die Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer. Wie der Verband ausführt, sei die kleine Fachkundeprüfung seit ihrer Einführung von den zuständigen Verwaltungen bislang nicht umgesetzt worden.

Insbesondere in Großstädten sei ein solcher Qualifikationsnachweis aus Sicht des Verbands erforderlich, um ein Mindestmaß an Qualität und die Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten gemäß § 7 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr sowie weiterer einschlägiger Regelungen sicherzustellen. Ziel der Reform 2021 sei gewesen, bundesweit qualifiziertes Fahrpersonal im Taxi- und Mietwagenverkehr zu gewährleisten.

Länderöffnungsklausel mit Vorbehalten

Der Verordnungsentwurf sieht eine Länderöffnungsklausel vor, wonach die Bundesländer selbst entscheiden können, ob sie eine kleine Fachkunde vorschreiben. Der Verband bewertet unterschiedliche Landesregelungen als zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Zugleich sieht er in der Öffnungsklausel die Möglichkeit, die kleine Fachkunde zumindest in Teilen Deutschlands umzusetzen, und unterstützt den Ansatz in der Abwägung.

Kritisch beurteilt der Verband jedoch, dass die Verantwortung ausschließlich auf Landesebene verortet werden soll. Er regt an, insbesondere in Flächenländern eine Delegation auf kommunale Ebene zu ermöglichen. So könnten Großstädte innerhalb eines Bundeslandes eigenständig eine kleine Fachkunde einführen, während sie in anderen Regionen nicht gilt. Als Vorbild verweist der Verband auf § 51 Absatz 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes und schlägt eine entsprechende Anpassung des geplanten § 48 Absatz 4a vor.

Mehr Kooperation zwischen Ländern gefordert

Zudem fordert der Verband eine stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden. Hintergrund seien Mietwagenunternehmen mit Betriebssitz in Brandenburg, die nahezu vollständig in Berlin tätig seien. Sollten künftig unterschiedliche Anforderungen an die Fahrerlaubnis gelten, sei eine enge Abstimmung der Behörden notwendig, um Verstöße wirksam verfolgen zu können.

Eichfrist für Taxameter auf zwei Jahre verlängern

Nicht Bestandteil des Verordnungsentwurfs ist eine Änderung der Mess- und Eichverordnung. Nach § 34 Absatz 1 der Mess- und Eichverordnung beträgt die reguläre Eichfrist zwei Jahre. Für Taxameter gilt laut Anlage 7 derzeit eine Frist von einem Jahr.

Nach Darstellung des Verbands gebe es laut Fehlerstatistik der Eichbehörden keine Anhaltspunkte für die Beibehaltung der verkürzten Frist. Eine Rückkehr zur zweijährigen Regel-Eichfrist würde die Branche nach eigenen Angaben um rund 15 Millionen Euro pro Jahr entlasten, einschließlich Gebühren und Arbeitsausfall. Zudem trage eine Angleichung zur Wettbewerbsgleichheit zwischen Taxi und Mietwagen mit Chauffeur bei. (Quelle: Bundesverband Taxi und Mietwagen)

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