VSPV fordert Kurswechsel beim PBefG: „Der gebündelte Bedarfsverkehr ist eine Totgeburt“

Die Evaluierung der Reform des PBefG sollte Antworten liefern. Stattdessen hat sie vor allem neue Fragen aufgeworfen. Zu diesem Schluss kommt zumindest der VSPV, der sich durch die Untersuchung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) in seiner Kritik an Teilen der Reform bestätigt sieht.

Symbolbild: Welche Rolle spielt das Taxi, welche Rolle übernehmen On-Demand-Verkehre? Auch hier sieht der VSPV Nachbesserungsbedarf beim PBefG.| Foto: taxi-heute Redaktion/KI
Symbolbild: Welche Rolle spielt das Taxi, welche Rolle übernehmen On-Demand-Verkehre? Auch hier sieht der VSPV Nachbesserungsbedarf beim PBefG.| Foto: taxi-heute Redaktion/KI

Im Mittelpunkt der Evaluation stand § 64c PBefG. Die Vorschrift sollte unter anderem dazu beitragen, die Verfügbarkeit barrierefreier Mobilitätsangebote zu verbessern. Das Ergebnis falle laut VSPV (Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen) ernüchternd aus. Die Datenlage sei so lückenhaft, dass sich viele Entwicklungen nicht belastbar messen ließen. Die Gutachter sprechen lediglich von qualitativen Tendenzaussagen. Zudem zeigt die Untersuchung, dass gebündelte Bedarfsverkehre nach § 50 PBefG in der Praxis kaum eine Rolle spielen.

Auch bei der Barrierefreiheit fällt die Bilanz verhalten aus. Eine spürbare Verbesserung bei der Verfügbarkeit rollstuhlgerechter Fahrzeuge seit Inkrafttreten der Reform im Jahr 2021 konnte die Evaluation nicht feststellen. Dort, wo das Angebot dennoch gewachsen ist, führen die Autoren dies vor allem auf kommunale Förderprogramme für Inklusionstaxis zurück und weniger auf die gesetzlichen Regelungen selbst.

Reform „als Ganzes“ notwendig

„Die Evaluation bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Der Gesetzgeber hat sich mit der PBefG-Novelle ein Ziel gesetzt und es verfehlt“, erklärt Patrick Meinhardt, Leiter des Berliner Hauptstadtbüros des Verbandes. Noch schwerer wiege aus Sicht des Verbandes, dass der gesetzliche Evaluierungsauftrag von Beginn an sehr eng gefasst worden sei. „Wer nur einen Ausschnitt evaluiert, darf sich über blinde Flecken nicht wundern. Die Politik muss jetzt den Mut haben, die Reform als Ganzes auf den Prüfstand zu stellen – und nicht nur die Kapitel, die man sich selbst vorgegeben hat.“

Tatsächlich konzentriert sich die Untersuchung auf einen vergleichsweise kleinen Teil der Reform. Viele der Themen, die das Taxi- und Mietwagengewerbe seit Jahren beschäftigen, darunter die Auswirkungen von Plattformanbietern, die Entwicklung des Mietwagenmarktes oder die Wirksamkeit verschiedener Regulierungsinstrumente, waren nicht Gegenstand der Evaluation.

Gebündelter Bedarfsverkehr: „Totgeburt“

Besonders kritisch bewertet der VSPV die Rolle des gebündelten Bedarfsverkehrs. Dieses Verkehrsmodell war 2021 mit der Reform des Personenbeförderungsgesetzes eingeführt worden und sollte neue Formen des öffentlichen Verkehrs ermöglichen. In der Praxis blieb die Bedeutung jedoch begrenzt.

„Der gebündelte Bedarfsverkehr ist eine Totgeburt, und teure On-Demand-Experimente scheitern reihenweise an Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit“, sagt VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate. Stattdessen sieht der Verband das ÖPNV-Taxi als tragfähige Alternative. „Das verlässliche Rückgrat eines öffentlichen Angebots jenseits des Linienverkehrs ist und bleibt das ÖPNV-Taxi.“

Diese Einschätzung dürfte in weiten Teilen des Taxigewerbes auf Zustimmung stoßen. Viele kommunale On-Demand-Projekte kämpfen seit Jahren mit hohen Zuschussbedarfen und geringen Fahrgastzahlen. Gleichzeitig haben verschiedene Regionen gute Erfahrungen mit der Einbindung bestehender Taxiunternehmen in den öffentlichen Nahverkehr gemacht. Das Modell gilt als vergleichsweise flexibel, da vorhandene Fahrzeuge, Fahrer und Betriebsstrukturen genutzt werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik betrifft die Inklusionsverkehre. Der VSPV sieht die bisherigen gesetzlichen Vorgaben als gescheitert an und fordert stattdessen die Einführung eines alternativen Modells, das der Verband gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) entwickelt hat. Kern des Vorschlags ist eine entgeltfreie Taxinutzung für Menschen mit entsprechendem Berechtigungsausweis – vergleichbar mit bestehenden Regelungen im öffentlichen Nahverkehr.

„Menschen mit Berechtigungsausweis müssen im Taxi zu denselben Bedingungen fahren können wie im übrigen ÖPNV – entgeltfrei und spontan“, fordert Waltemate. „Es ist Zeit, es umzusetzen, statt weiter auf eine Quote zu setzen, die in der Praxis fast niemanden erreicht.“

Weniger Experimente, mehr Praxisnähe

Die Diskussion dürfte in den kommenden Monaten an Fahrt aufnehmen. Die Evaluierung des Personenbeförderungsgesetzes hat gezeigt, dass zentrale Ziele der Reform bislang nur teilweise erreicht wurden. Gleichzeitig wächst in der Branche die Forderung, nicht nur einzelne Paragrafen, sondern die gesamte Novelle von 2021 auf den Prüfstand zu stellen. Für das Taxigewerbe ist die Debatte von erheblicher Bedeutung. Schließlich geht es nicht nur um Barrierefreiheit oder neue Verkehrsformen, sondern um die grundsätzliche Frage, welche Rolle Taxis künftig im öffentlichen Mobilitätssystem spielen sollen. Der VSPV hat dazu eine klare Antwort: weniger Experimente, mehr Praxisnähe – und eine stärkere Einbindung des Taxis in die öffentliche Mobilität.

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