Das Vermittlungssystem von Uber kennt den Standort der mit Uber zusammenarbeitenden Fahrer über seine GPS-Ortung sehr genau und weiß daher, wann sie nicht an ihren Betriebssitz zurückkehren und damit gegen die Rückkehrpflicht für Mietwagen verstoßen. Dennoch unterbindet der in den Niederlanden angesiedelte Vermittler solche Verstöße nicht, sondern vermittelt weiterhin Fahrten an sie. Damit macht sich Uber der Beihilfe zu Verstößen der angeschlossenen Subunternehmer schuldig. So lautet einer der Vorwürfe, mit denen die Genossenschaft Taxi Deutschland am 31. Juli 2019 erneut eine Klage beim Landgericht in Frankfurt am Main eingereicht hat.
Die Taxi Deutschland eG argumentiert auch damit, dass Uber B.V. in Amsterdam nicht nur ein technischer Dienstleister und Vermittler sei. Vielmehr lege das Unternehmen den Fahrpreis fest und kassiere ihn auch. Daher sei Uber ein Beförderungsunternehmen und brauche eine Genehmigung zur Personenbeförderung, die das Unternehmen nicht habe.
Zudem, so der dritte Vorwurf, verhindere das Vermittlungssystem von Uber nicht, dass der Fahrer Aufträge direkt von Uber übermittelt komme, anstatt dass sie direkt beim Firmensitz des Uber-Partners eingingen.
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG erwartet ein Urteil noch 2019. Der genossenschaftliche Zusammenschluss betreibt die App Taxi Deutschland, an die rund 2.600 Städte und Gemeinden in Deutschland angebunden sind. Die Genossenschaft kämpft gerade mit dem mangelhaften Bekanntheitsgrad ihrer App in der Öffentlichkeit und unter Abgeordneten.
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