Personen-Beförderungsgesetz: BVTM sieht Reform noch nicht am Ziel
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen fordert fünf Jahre nach der Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes weitere Anpassungen am Rechtsrahmen für Taxi- und Mietwagenverkehre. Anlass ist der von der Bundesregierung vorgelegte Evaluationsbericht zur Reform. Parallel dazu hat der Verband ein Acht-Punkte-Positionspapier mit eigenen Vorschlägen veröffentlicht.
Der Verband kritisiert insbesondere die Datengrundlage der Evaluation. Nach seinen Angaben kommt der 205 Seiten umfassende Bericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Daten für die Bewertung einzelner Aspekte der Umsetzung nicht ausreichen. Dies betreffe unter anderem den Umsetzungsstand bei Paragraf 64c des Personenbeförderungsgesetzes.
Verband vermisst Betrachtung des Plattformmarktes
Aus Sicht des Bundesverbands Taxi und Mietwagen berücksichtigt die Evaluation zudem das Verhältnis zwischen Plattformanbietern und dem Taxigewerbe nicht ausreichend. Dieser Bereich sei bereits bei der Reform des Personenbeförderungsrechts im Jahr 2021 ein wesentlicher Gegenstand der Diskussion gewesen.
Der Verband hält dennoch keine grundlegende weitere Novelle des Personenbeförderungsrechts für erforderlich. Stattdessen sollen nach seinen Vorstellungen bestehende Regelungen gezielt angepasst werden, damit die mit der Reform von 2021 eingeführten Instrumente stärker in der Praxis greifen.
Acht Punkte für Änderungen am Rechtsrahmen
Das dazu vorgelegte Positionspapier trägt den Titel „Klare Verhältnisse“ und umfasst acht Punkte. Zu den Forderungen gehört eine klarere rechtliche Abgrenzung zwischen Taxi und Mietwagen.
Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern spricht sich der Verband zudem dafür aus, Mindestbeförderungsentgelte zum Regelfall zu machen. Gleichzeitig sollen kommunale Behörden die Instrumente des Personenbeförderungsgesetzes nach Vorstellung des Verbands einfacher anwenden können.
Auch das Bezahlen im Fahrzeug ist Bestandteil des Positionspapiers. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen strebt eine flächendeckende und verpflichtende Akzeptanz von Kartenzahlungen im Gewerbe an.
Autonome Flotten sollen in Taxiverkehr eingebunden werden
Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Positionspapier bei autonomen Fahrzeugen. Der Verband zeigt nach eigenen Angaben Möglichkeiten auf, wie autonome Flotten künftig in den Taxiverkehr integriert werden könnten.
Damit verbindet der Bundesverband regulatorische Anpassungen an der bestehenden Reform mit der Frage, wie neue technische Entwicklungen in die vorhandenen Strukturen der Personenbeförderung eingebunden werden können.
ÖPNV-Taxi findet Eingang in Evaluation
Positiv bewertet der Verband, dass sich der Evaluationsbericht in einem Exkurs mit dem Betreibermodell des öffentlichen Personennahverkehr-Taxis beschäftigt. Der Bundesverband sieht darin einen Ansatzpunkt für eine stärkere Einbindung des Taxigewerbes in öffentliche Mobilitätsangebote.
Nach Einschätzung des Verbands bestehen insbesondere bei Poolingverkehren weitere Einsatzmöglichkeiten für Taxiunternehmen. Eine weitergehende Bewertung dieser Potenziale enthält der vorliegende Ausgangstext nicht. (Quelle: Bundesverband Taxi und Mietwagen)
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