Finnland und Norwegen erlauben künftig grenzüberschreitenden Taxiverkehr - einheitliche EU-Regelung steht aus
Bisher war es finnischen Taxis nicht erlaubt, Passagiere bis ans Ziel in Norwegen zu bringen. Umgekehrt galt das Gleiche. Wer etwa von Kilpisjärvi nach Tromsø wollte, musste an der Grenze umsteigen – oft mitten in der Nacht und bei winterlichen Temperaturen. Manche Fahrer ignorierten das Verbot, was gelegentlich zu Bußgeldern und Polizeikontrollen führte. In der Region Inari, an der 736 Kilometer langen Grenze zwischen beiden Ländern, war das kein seltenes Szenario. Fahrgäste blieben teils am Straßenrand zurück, wenn ein finnisches Taxi zur Umkehr gezwungen wurde.
Das neue Abkommen, unterzeichnet bereits im März von der finnischen Verkehrsministerin Lulu Ranne und ihrem norwegischen Amtskollegen Jon-Ivar Nygård, soll diese Hürde nun beseitigen. Künftig dürfen finnische Taxis ihre Kunden nach Norwegen fahren und sogar wieder zurückbringen – sofern die Rückfahrt im Voraus gebucht wurde. Dasselbe gilt in umgekehrter Richtung. Damit schließt sich eine Lücke, die es trotz ähnlicher Vereinbarungen beider Länder mit Schweden bislang gegeben hatte.
Für viele Taxiunternehmen im Norden könnte das neue Regelwerk den Alltag erleichtern. Besonders in dünn besiedelten Grenzregionen sind Fahrten über Landesgrenzen hinweg oft die einzige praktikable Möglichkeit, Flughäfen oder Krankenhäuser zu erreichen. So könnte etwa eine Fahrt von Kilpisjärvi zum Flughafen Tromsø bald ohne Fahrzeugwechsel möglich sein.
EU-Regelung fehlt bisher
Bislang bleibt der grenzüberschreitende Transport von Fahrgästen in vielen Teilen Europas verboten oder stark eingeschränkt. Schuld daran sind vor allem nationale Vorschriften und das Fehlen eines einheitlichen EU-Regelwerks für Taxidienstleistungen über die Grenze hinaus. In Deutschland etwa darf ein Taxi nur Fahrgäste bis zur deutschen Staatsgrenze mitnehmen – jede Fahrt über die Grenze hinaus ist ohne spezielle Genehmigungen nicht zulässig. Ein Taxiunternehmen müsste im Ausland etwa eine Betriebsstätte und eine dortige Steuernummer nachweisen, was für viele Betriebe hohen Aufwand bedeutet.
In Deutschland etwa schreibt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) klar vor: Erlaubte Fahrten enden an der Staatsgrenze (sofern nicht anders gesetzlich geregelt). Ausnahmen sind aber möglich – und schon heute in einzelnen Fällen Realität. In Grenzregionen etwa kann bei vorheriger Bestellung das sogenannte Kabotageverbot gelockert werden: Ein Taxi darf dann Fahrgäste aus dem Ausland aufnehmen und ins Heimatland zurückbringen, wenn dies explizit erlaubt ist. In den Niederlanden gilt diese Ausnahmeregelung: Deutsche Taxis dürfen – auf Bestellung – Personen in den Niederlanden aufnehmen und nach Deutschland fahren, nicht jedoch umgekehrt. Solche bilateralen Sondervereinbarungen erlauben ein begrenztes grenzüberschreitendes Geschäft, ohne eine vollständige Liberalisierung zu verlangen.
In Ausnahmefällen grenzüberschreitender Taxi-Verkehr möglich
Allerdings bleiben diese Ausnahmen eng begrenzt – sie setzen meist eine vorherige Buchung, spezifische Genehmigungen oder länderübergreifende Abmachungen voraus. Auch aus steuerlichen Gründen und im Hinblick auf die Marktaufsicht ziehen viele Staaten eine klare Grenze. Ein generelles, unbeschränktes Recht auf Grenzübertritt im Taxi bleibt damit vielerorts Unsicherheit und Ausnahme zugleich – auch wenn Nordskandinavien nun zeigt, wohin die Reise bei kluger Gesetzgebung gehen kann.
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