Nach BGH-Entscheid: TMV verlangt Bußgelder und Plattformhaftung

Der Verband sieht mit dem Urteil zur Rückkehrpflicht die Rechtslage geklärt. Nun müsse die Einhaltung kontrolliert, Verstöße sanktioniert und Generalunternehmer stärker in die Verantwortung genommen werden.

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland sieht nach dem Urteil aus Karlsruhe vor allem Kommunen und Ordnungsbehörden am Zug. | Foto: TMV
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland sieht nach dem Urteil aus Karlsruhe vor allem Kommunen und Ordnungsbehörden am Zug. | Foto: TMV

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rückkehrpflicht für Mietwagen fordert der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland eine konsequente Durchsetzung der bestehenden Regelungen. Der Verband begrüßt die Entscheidung des Gerichts vom 3. Juni 2026 als grundlegende Bestätigung der gesetzlichen Vorgaben im Personenbeförderungsgesetz.

Der erste Zivilsenat hatte klargestellt, dass die in § 49 Absatz 4 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes verankerte Rückkehrpflicht verfassungsgemäß ist und bei rein nationalen Sachverhalten nicht am Unionsrecht zu messen ist. Anlass war eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen ein Mietwagenunternehmen, das Fahrten über den Vermittlungsdienst „Uber X“ ausführte und dessen Fahrzeuge nach Auftragsende im öffentlichen Raum auf neue Bestellungen warteten.

„Das heutige Urteil ist ein klares Stoppsignal für alle Plattform-Anbieter, die versuchen, das bewährte zweigeteilte System aus Taxen und Mietwagen systematisch zu untergraben“, erklärt TMV-Präsident Thomas Kroker. „Wer Mietwagen wie Taxen auf der Straße bereitstellt, bricht das Gesetz. Der BGH hat dem illegalen Bereitstellen im öffentlichen Raum nun endgültig einen Riegel vorgeschoben.“

Durchsetzung im Fokus

Aus Sicht des Verbandes ist mit dem Urteil die rechtliche Grundlage eindeutig. Nun komme es auf die Umsetzung an. Kommunen und Ordnungsbehörden seien gefordert, die Einhaltung der Rückkehrpflicht flächendeckend zu kontrollieren und Verstöße wirksam zu ahnden.

Der Verband spricht sich für spürbare Bußgelder bei illegalem Bereitstellen von Mietwagen im öffentlichen Raum aus. Zudem sollten Plattformbetreiber und deren Hauptvertragspartner für das Fehlverhalten von Subunternehmern in die Verantwortung genommen werden.

Verweis auf Gesetzesnovelle 2021

Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung betont, dass der Gesetzgeber bei der Reform des Personenbeförderungsrechts im Jahr 2021 seinen Gestaltungsspielraum eingehalten habe. Die Rückkehrpflicht sei auch unter Berücksichtigung des Staatsziels zum Klimaschutz nach Artikel 20a des Grundgesetzes verfassungskonform.

Nach Auffassung des Taxi- und Mietwagenverbandes Deutschland stärkt die Entscheidung die Funktionsfähigkeit des Taxiverkehrs, der im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs zur Sicherstellung der Mobilität beitrage. Mit Blick auf die Praxis fordert der Verband nun eine konsequente Nutzung digitaler Kontrollmöglichkeiten durch die Städte. (Quelle: Taxi- und Mietwagenverband Deutschland)

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