Karlsruhe urteilt: Uber-Fahrer dürfen nicht vor Ort auf neue Aufträge warten

(dpa) Ein Fahrer blieb nach einer Fahrt zwölf Minuten stehen und nahm eine Testbestellung an. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dies gegen die Rückkehrpflicht für Mietwagen verstößt.

Mit dem Urteil stärkt das Gericht die bestehende Regulierung im Personenbeförderungsrecht und bestätigt Entscheidungen der Vorinstanzen. | Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Mit dem Urteil stärkt das Gericht die bestehende Regulierung im Personenbeförderungsrecht und bestätigt Entscheidungen der Vorinstanzen. | Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Bundesgerichtshof hat die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen im Personenverkehr bestätigt. Danach müssen Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach jeder Beförderung unverzüglich an ihren Betriebssitz zurückkehren. Das entschied der erste Zivilsenat unter dem Aktenzeichen I ZR 123/25. Die Revision eines beklagten Unternehmens blieb ohne Erfolg.

Grundlage der Entscheidung ist das Personenbeförderungsgesetz. Anders als Taxis dürfen Mietwagen demnach nicht am Zielort auf neue Aufträge warten, sondern müssen nach Abschluss einer Fahrt zum Betriebssitz zurückfahren.

Keine Verstöße gegen Verfassungs- und Europarecht

Nach Auffassung des Gerichts ist die Rückkehrpflicht verfassungsgemäß. Ein Verstoß gegen Europarecht liege ebenfalls nicht vor. Es handele sich um einen rein nationalen Sachverhalt, da die betroffenen Unternehmen ihren Sitz in Deutschland hätten und die Beförderungsleistungen ausschließlich in Deutschland erbringen würden.

Klage einer Kölner Taxigenossenschaft

Geklagt hatte eine Taxigenossenschaft aus Köln gegen ein Unternehmen, das über die Plattform Uber X Mietwagenfahrten vermittelt und durchführt. Konkret ging es um einen Fahrer, der nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10.10 bis 10.22 Uhr am Zielort parkte. In diesem Zeitraum wurde eine Testbestellung angenommen und kurz darauf wieder storniert. Erst einige Minuten später meldete sich der Fahrer in der App ab.

Bereits die Vorinstanzen hatten der Klägerin einen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht zugesprochen. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Einschätzung und wies die Revision zurück.

Kontroverse um Marktordnung

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen bewertet die Rückkehrpflicht als wichtigen Baustein zur Ordnung des Marktes im Gelegenheitsverkehr. Die Regelung sei aus Sicht des Verbandes jedoch nicht allein ausschlaggebend für faire Wettbewerbsbedingungen.

Der Fahrdienst-Anbieter Uber hingegen kritisiert die aus den 1980er Jahren stammende Vorschrift als wirtschaftlich und ökologisch problematisch. (Quelle: dpa)

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