USB-Stick statt Ausreden!

Der BayVGH bestätigt den Widerruf wegen systematischer Pflichtverstöße und bestärkt Aufsichtsbefugnisse der Genehmigungsbehörden.
Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Redaktion (allg.)
Digitale Aufträge im Visier

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 7. August 2026 die Anforderungen an die ordnungsgemäße Betriebsführung eines Mietwagenunternehmens konkretisiert. Im Mittelpunkt des Beschwerdeverfahrens gegen die sofortige Vollziehbarkeit des behördlichen Widerrufs der Genehmigungen standen die Mitwirkung bei einer Betriebsprüfung, die Auftragsannahme am Betriebssitz, die Rückkehrpflicht und die Verantwortung des Geschäftsführers. Die zentrale Botschaft: Wer zentrale Pflichten des Mietwagenverkehrs systematisch missachtet, verliert seine Genehmigungen.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel USB-Stick statt Ausreden!
Seite 23 | Rubrik Recht & Steuern
Logobanner Liste (Views)