Auf dem Prüfstand: Was wird die Evaluierung des PBefG bringen?
Zwar waren Plattformen wie Uber, Bolt oder Free Now längst Realität geworden, das Gesetz stammte aber in seinen Grundzügen noch aus einer Zeit, in der Fahrten per Telefon bestellt wurden. Deshalb schrieb der Gesetzgeber bereits bei der Reform eine Evaluierung vor. Nun liegt sie auf dem Tisch der Politik. Für das Taxigewerbe geht es dabei um weit mehr als eine juristische Bestandsaufnahme, es geht ums Überleben. Die Frage lautet daher: Hat die Reform gehalten, was sie versprochen hat – fairen Wettbewerb, kommunale Steuerungsmöglichkeiten und gleiche Regeln für alle? Die Antwort fällt eindeutig aus: Nein!
Die Reform von 2021: Ein Balanceakt
Mit der Novelle wurden erstmals neue Verkehrsformen ausdrücklich im Gesetz verankert. Der sogenannte gebündelte Bedarfsverkehr erhielt eine Rechtsgrundlage, ebenso der Linienbedarfsverkehr als Ergänzung des klassischen ÖPNV. Gleichzeitig wurden digitale Vermittlungsplattformen erstmals als eigene Akteure im Gesetz berücksichtigt.
Für das Taxigewerbe war es besonders wichtig, dass die Trennung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr bestehen blieb. Taxis unterliegen weiterhin Tarifpflicht, Beförderungspflicht und Betriebspflicht. Mietwagen dagegen dürfen ihre Preise frei gestalten, müssen Fahrten jedoch vorab erhalten und grundsätzlich nach jedem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren. Genau an dieser Stelle entzündeten sich in den vergangenen Jahren die meisten Konflikte.
Die Rückkehrpflicht bleibt das zentrale Streitthema
Kaum ein Begriff taucht in der Debatte häufiger auf als die Rückkehrpflicht. Plattformunternehmen und Mietwagenverbände betrachten sie vielfach als überholt. Für das Taxigewerbe ist sie hingegen eine der letzten wirksamen Schutzvorschriften gegen einen Wettbewerb mit unterschiedlichen Regeln.
Erst im Juni 2026 hat der Bundesgerichtshof die Rückkehrpflicht erneut bestätigt. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich zum Betriebssitz zurückkehren müssen, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Das Urteil stärkt die bisherige Rechtslage und dürfte erheblichen Einfluss auf die politische Diskussion über die Evaluierung haben. Denn: Wer die Vorteile des Mietwagenverkehrs nutzen möchte, muss auch dessen Pflichten akzeptieren.
Für viele Taxiunternehmer ist das ein wichtiges Signal. Denn die bittere Realität seit Jahren ist, dass Mietwagen faktisch wie Taxis agieren, ohne denselben Regulierungen zu unterliegen.
Kommunen wollen mehr Steuerungsmöglichkeiten
Die Evaluierung zeigt zugleich ein anderes Problem: Viele Städte und Landkreise fühlen sich gegenüber großen Plattformanbietern noch immer nur begrenzt handlungsfähig.
Bereits die Reform von 2021 hatte den Kommunen zusätzliche Instrumente an die Hand gegeben. In der Praxis wird jedoch deutlich, dass Genehmigungsbehörden oft Schwierigkeiten haben, die Einhaltung bestehender Regeln wirksam zu kontrollieren. Digitale Geschäftsmodelle entwickeln sich schneller als Verwaltungsverfahren.
Vor allem Großstädte drängen deshalb auf präzisere Vorgaben bei Datenübermittlung, Fahrzeugsteuerung und Genehmigungsaufsicht. Das betrifft zwar in erster Linie den Mietwagenmarkt, hat aber unmittelbare Auswirkungen auf den Wettbewerb mit dem Taxigewerbe.
Was das Taxi-Gewerbe fordert
Dabei hat die Reform einen wesentlichen Mangel: Die rechtlichen Unterschiede zwischen Taxi und Mietwagen sind geblieben, ihre praktische Durchsetzung funktioniert jedoch nicht überall gleich gut.
Branchenvertreter verweisen darauf, dass Taxis öffentliche Verkehrsaufgaben übernehmen. Sie müssen auch kurze oder wenig rentable Fahrten ausführen, unterliegen festen Tarifen und gewährleisten eine flächendeckende Verfügbarkeit. Plattformvermittelte Mietwagen können sich dagegen auf wirtschaftlich attraktive Aufträge konzentrieren. Der Wettbewerb kann nur dann fair sein, wenn Rechte und Pflichten in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Klimaschutz rückt stärker in den Fokus
Ein weiterer Aspekt der Evaluierung betrifft Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die Reform von 2021 hat entsprechende Zielsetzungen erstmals ausdrücklich im Gesetz verankert. Gleichzeitig weisen Fachgutachten darauf hin, dass neue Mobilitätsangebote sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringen.
Digitale Bedarfsverkehre können den öffentlichen Verkehr ergänzen. Allerdings besteht die Gefahr zusätzlicher Verkehrsleistungen, wenn Fahrten vom ÖPNV auf individuelle Angebote verlagert werden. Die Frage, wie sich Plattformverkehr auf Verkehrsaufkommen, Emissionen und Flächennutzung auswirkt, dürfte deshalb künftig stärker in die Regulierung einfließen.
Evaluierung wird keine Revolution bringen
Wer auf eine große Reform des PBefG noch in diesem Jahr hofft, dürfte enttäuscht werden. Die Evaluierung ist zunächst eine Bestandsaufnahme. Sie liefert Argumente, aber noch keine Gesetzesänderungen. Dennoch zeichnet sich ab, in welche Richtung die Diskussion geht. Die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten werden vermutlich weiter gestärkt werden. Die Kontrolle digitaler Vermittlungsplattformen dürfte an Bedeutung gewinnen. Und nach dem jüngsten BGH-Urteil erscheint es eher unwahrscheinlich, dass die Rückkehrpflicht kurzfristig abgeschafft wird.
So wird es maßgeblich davon abhängen, inwieweit Städte und Kommunen bereit sind, bereits bestehende Instrumente wie das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen zu nutzen. Und natürlich müssen auch endlich Wege gefunden werden, Regelverstöße von Plattform-Mietwagen aufzuspüren und zu ahnden.
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