Rückkehrpflicht, Datenpflicht, Kapitalnachweis: TMV erhöht Reformdruck

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland fordert schärfere Vorgaben für Mietwagen und sieht dringenden Handlungsbedarf bei Kontrolle und Marktaufsicht.

Symbolbild: Im Fokus des Positionspapiers stehen digitale Kontrollinstrumente und strengere Marktzugangsregeln für Mietwagenunternehmen. | Foto: KI-generiert
Symbolbild: Im Fokus des Positionspapiers stehen digitale Kontrollinstrumente und strengere Marktzugangsregeln für Mietwagenunternehmen. | Foto: KI-generiert

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland fordert eine umfassende Reform des Personenbeförderungsrechts und angrenzender Verordnungen. In einem vorgelegten Positionspapier verlangt der Verband gesetzliche Anpassungen im Personenbeförderungsgesetz, in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr sowie in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr. Ziel sei es, fairen Wettbewerb zu sichern und bestehende Vollzugsdefizite im Bereich plattformvermittelter Mobilitätsdienste zu beheben.

Digitale Kontrolle der Rückkehrpflicht

Ein zentrales Anliegen ist die konsequente Durchsetzung der Rückkehrpflicht für Mietwagen gemäß § 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz. Nach Darstellung des Verbandes scheitere deren Umsetzung bislang an unzureichenden Kontrollen.

Um die Überwachung zu verbessern, fordert der Verband eine Koppelung der Konzessionsnummer an das Kennzeichen des jeweiligen Betriebssitzes. Dadurch solle verhindert werden, dass ortsfremde Fahrzeuge im städtischen Verkehr eingesetzt und Kontrollmöglichkeiten erschwert würden.

Zudem sollen elektronisch geführte Betriebs-, Ortungs- und Fahrdaten rechtssicher als Geschäftspapiere gemäß § 54a Personenbeförderungsgesetz verankert werden. Softwaregestützte Lösungen könnten nach Vorstellung des Verbandes die Kontrolle der Rückkehrpflicht sowie Anhörungsverfahren automatisieren.

Gleiche Datenpflichten ab Dezember 2028

Im Rahmen des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes fordert der Verband, dass Mietwagenunternehmen ab Dezember 2028 denselben Datenlieferpflichten unterliegen wie Taxiunternehmen. Verstöße gegen diese Verpflichtungen müssten sanktioniert werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Technische Standards für Mietwagen

Zur Sicherung von Steuer- und Beitragsgerechtigkeit im Gelegenheitsverkehr spricht sich der Verband für eine bundesweite Pflicht zum Einbau von Wegstreckenzählern in allen Mietwagen aus. Diese Pflicht solle unabhängig von Betreiberorganisation oder Zahlungsart gelten.

Mit der Einführung der Wegstreckenzählerpflicht müsse zugleich die Anwendung der Technischen Sicherheitseinrichtung im gesamten Mietwagenmarkt verbindlich vorgeschrieben werden.

Schutz des Taxiverkehrs und klare Genehmigungsregeln

Im Linienbedarfsverkehr fordert das Positionspapier einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen virtuellen Haltepunkten. Dies solle die klassische Tür-zu-Tür-Bedienung des Taxis schützen.

Zudem wendet sich der Verband gegen sogenannte Schubladengenehmigungen. Verkehrsaufnahmen müssten verbindlich innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung erfolgen. Andernfalls solle die Genehmigung im Taxiverkehr zwingend erlöschen.

Überarbeitung der Betriebsvorschriften

Neben regulatorischen Verschärfungen plädiert der Verband für die Streichung überholter Vorschriften in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. So sollten Pflichten zum Mitführen von Hacke und Spaten sowie Vorgaben zu Trennwänden entfallen. Alarmanlagen sollten technologieoffen ausgestaltet werden dürfen.

Höhere Eigenkapitalanforderungen

Zur Stärkung der Zuverlässigkeit der Marktteilnehmer fordert der Verband eine Verdoppelung der Eigenkapitalanforderungen in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr. Künftig sollen 4.500 Euro für das erste Fahrzeug und 2.500 Euro für jedes weitere Fahrzeug nachgewiesen werden.

Der Verband appelliert an den Gesetzgeber, die vorgeschlagenen Anpassungen zeitnah umzusetzen. Nur so ließen sich Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebe sowie ein nachhaltiger Verbraucherschutz im Mobilitätssektor gewährleisten. (Quelle: Taxi- und Mietwagenverband Deutschland)

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