BVTM fordert Änderungen an Notfallreform

In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums benennt der Bundesverband Taxi und Mietwagen konkreten Änderungsbedarf bei Krankenfahrten, Vergütung und Bürokratie.

Symbolbild: Eine illustrative Grafik zeigt die Schnittstelle zwischen Patienten, Krankenfahrten, Krankenkassen und medizinischen Einrichtungen im deutschen Gesundheitssystem. (Bild: KI-generiert).
Symbolbild: Eine illustrative Grafik zeigt die Schnittstelle zwischen Patienten, Krankenfahrten, Krankenkassen und medizinischen Einrichtungen im deutschen Gesundheitssystem. (Bild: KI-generiert).

Taxi- und Mietwagenunternehmen sind aus Sicht ihres Bundesverbands ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Versorgung. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung verweist der Verband darauf, dass seine Mitgliedsunternehmen jährlich rund fünfzig Millionen Krankenfahrten durchführen und damit insbesondere im ambulanten Bereich eine tragende Rolle spielen.

Der Verband begrüßt die geplante Reform grundsätzlich, macht jedoch deutlich, dass sie nur dann greifen könne, wenn alle beteiligten Leistungserbringer rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig eingebunden würden. Dies gelte ausdrücklich auch für Krankenfahrten nach § 60 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.

Rechtssicherheit bei liegenden Krankenfahrten

Kritisch sieht der Verband unklare Regelungen bei liegenden Krankenfahrten ohne medizinische Betreuung, aber mit technischer Ausstattung wie Tragen. Nach Auffassung des Verbands müsse gesetzlich klargestellt werden, dass solche Fahrten zulässig sind, sofern keine medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich ist. Andernfalls drohten regionale Unterschiede in der Auslegung, Vergütungsstreitigkeiten und Versorgungslücken, etwa für Dialyse- oder onkologische Patienten.

Zuzahlungen belasten Unternehmen

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft die Zuzahlungen bei Krankenfahrten. In der Praxis führten diese häufig zu Zahlungsausfällen, die fast ausschließlich die Unternehmer träfen. Das Fahrpersonal könne weder den Befreiungsstatus der Patienten prüfen noch die korrekte Zuzahlungshöhe berechnen. Der Verband schlägt daher vor, den Einzug der Zuzahlungen vollständig den Krankenkassen zu übertragen.

Bürokratie bei Genehmigungen reduzieren

Auch die gängigen Genehmigungsverfahren für regelmäßig notwendige Fahrten stehen in der Kritik. Jährliche oder halbjährliche Genehmigungen zu Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie stellten für schwerkranke Patienten eine zusätzliche Belastung dar. Der Verband plädiert für Dauergenehmigungen, solange sich Strecke oder Beförderungsmittel nicht ändern.

Vergütung und Löhne im Fokus

Deutlich äußert sich der Verband zur weiterhin vorgesehenen Kopplung der Vergütung an die Grundlohnsummenentwicklung. Angesichts stark gestiegener Kosten, unter anderem für Fahrzeuge und spezielle Einbauten, sei dieses Instrument nicht mehr zeitgemäß. Zudem müsse klargestellt werden, dass tarifvertragliche oder tarifnahe Löhne nicht als unwirtschaftlich gelten dürfen, um Fachkräfte zu halten.

Forderung nach Neufassung des § 133 SGB V

Abgelehnt wird schließlich eine alleinige Richtlinienkompetenz der Krankenkassen. Stattdessen fordert der Verband paritätische Rahmenempfehlungen unter Beteiligung der Leistungserbringer. Insgesamt spricht sich der Verband für eine grundlegende Neustrukturierung des § 133 des Sozialgesetzbuch V aus, mit einer klaren Trennung zwischen Notfallrettung, Krankentransporten und Krankenfahrten. Ziel sei eine rechtssichere, faire und praxistaugliche Ausgestaltung der Patientenmobilität. (Quelle: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.)

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