Historischer Schritt für fairen Wettbewerb: Münchner Taxigewerbe begrüßt Beschluss zu Mindest-Beförderungsentgelten und neuen Taxitarifen
Neben der Einführung der Mindestentgelte wurden gleichzeitig Anpassungen beim Taxitarif beschlossen, die eine flexiblere Preisgestaltung ermöglichen sollen. Das Münchner Taxigewerbe begrüßt beide Entscheidungen ausdrücklich.
Ein Level Playing Field — endlich
Es ist bereits der dritte Versuch, ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen in München einzuführen. Nach zwei gescheiterten Anläufen setzt der heutige Beschluss ein klares Signal. Das Mindestbeförderungsentgelt orientiert sich am Grund- und Kilometerpreis des Taxitarifs abzüglich des für Taxen geltenden Tarifkorridors, wobei Wartezeitbestandteile und taxenspezifische Zuschläge nicht berechnet werden.
„Heute ist ein guter Tag für München — für das Taxigewerbe, aber vor allem für die Fahrgäste und die Beschäftigten in der gesamten Branche. Wir fordern seit Jahren faire Spielregeln. Ein Mindestbeförderungsentgelt ist kein Sondervorteil für das Taxi, sondern die längst überfällige Antwort auf jahrelanges Lohn- und Sozialdumping durch die Plattformanbieter.“ (Florian Bachmann, Taxiverband München e.V.)
Neue Taxitarife schaffen Flexibilität
Neben dem MBE hat der KVA auch Anpassungen beim Taxitarif beschlossen. Wer längere Strecken fährt, dürfte künftig von sinkenden Kilometersätzen profitieren. Zudem soll der Tarifkorridor ausgeweitet werden, der Mindest- und Höchstpreise bei Fahrten mit vorheriger Bestellung regelt. Die flexiblere Preisgestaltung soll die Nachfrage steigern.
„Die Tarifreform gibt uns das Werkzeug, das wir brauchen, um im Wettbewerb zu bestehen — nicht durch Dumpingpreise, sondern durch Qualität und Flexibilität. Ein erweiterter Tarifkorridor hilft uns, auf Vorabbestellungen attraktiver zu reagieren und Kunden zurückzugewinnen, die zu Uber und Bolt abgewandert sind." (Thomas Kroker, Taxi-München eG)
Breite Unterstützung aus Wirtschaft und Politik
Der heutige Beschluss fußt auf einer breiten Koalition der Vernunft. Bereits vergangenes Jahr hatte auch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern ein Mindestbeförderungsentgelt für sämtliche taxiähnliche Fahrangebote gefordert und dabei konkret Uber und Bolt benannt. Das Kreisverwaltungsreferat München konnte die Notwendigkeit des MBE zudem auf einer nochmals fundierten Datenbasis begründen. Auch Gespräche mit den Plattformvertretern brachten wenig Kompromissbereitschaft seitens Uber & Co.
„Das Taxi ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir unterliegen der Beförderungspflicht, wir fahren nachts, wir fahren in Randlagen, wir bezahlen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Wer das mit Dumpingtarifen unterhöhlt, schadet nicht nur uns — er schadet dem gesamten Mobilitätssystem dieser Stadt." (Florian Bachmann, Taxiverband München e.V.)
Nächste Schritte
Der heutige Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses muss morgen noch von der Vollversammlung des Stadtrats bestätigt werden.
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