Endlich! Festpreise für Mindestpreise für Mietwagenfahrten in München kommen!
Kern der Entscheidung der sind verbindliche Preisuntergrenzen für Mietwagen mit Fahrer. Vorgesehen ist ein Grundpreis von 5,13 Euro sowie ein Mindestentgelt von 2,43 Euro pro Kilometer für die ersten sieben Kilometer. Danach dürfen Fahrten nicht unter 2,25 Euro pro Kilometer angeboten werden. Der Stadtrat muss dem Beschluss noch zustimmen, doch die politische Richtung ist damit klar gesetzt.
Die Kommission folgt damit einer Forderung aus dem Taxigewerbe, das seit Jahren auf die strukturelle Schieflage im Wettbewerb hinweist. Während Taxis als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gelten, rund um die Uhr bereitstehen müssen und auch unrentable Fahrten übernehmen, agieren Mietwagenplattformen ohne diese Verpflichtungen – und bislang ohne Preisbindung nach unten. Genau hier lag der Konflikt: Die Entgelte von Uber & Co. lagen in der Vergangenheit teils bis zu 40 Prozent unter den Taxitarifen. Ein klassischer Preiswettbewerb, der jedoch nicht auf vergleichbaren Pflichten basiert.
„Der Wettbewerbsnachteil muss weg“
Für die Taxiunternehmen ist die Entscheidung ein lange erwarteter Schritt. Thomas Kroker, Vorstand der Taxi München eG, formuliert das deutlich:
„Natürlich ist die Entscheidung ganz in unserem Interesse“, sagt er. „Der Wettbewerbsnachteil muss weg. Der Taxibranche geht es ohnehin nicht gut, und wenn dann eine Fahrt zum Flughafen bei uns 100 Euro kostet, bei Uber 50, können wir da nicht konkurrieren.“
Die Aussage beschreibt weniger eine Marktlaune als eine strukturelle Verschiebung. Taxis unterliegen festen Tarifen, während Plattformanbieter bislang dynamische Preise nutzen konnten – zulasten der Einkommen im Taxigewerbe und zulasten eines auskömmlichen Betriebsmodells.
Politischer Prozess ohne Ergebnis
Der Beschluss ist das Ergebnis eines längeren politischen Verfahrens. Das Kreisverwaltungsreferat hatte bereits im Vorjahr einen Vorstoß für Mindestpreise gemacht. Der Stadtrat lehnte damals überraschend ab. OB Reiter hatte damals den Meinungsumschwung in der SPD-Fraktion bewirkt. So wurden alle Beteiligten gebeten, bis zum 30. Juni ein gemeinsames Modell zu entwickeln – etwa in Form eines Preiskorridors. Nach Angaben der Verwaltung wurden diese Gespräche nun ohne Ergebnis beendet. Damit blieb am Ende nur der regulative Eingriff der Kommission.
Kritik aus der Plattformökonomie
Widerstand kommt erwartungsgemäß von Uber. Sprecher Klaus Gorny spricht von einem abrupten Kurswechsel: „Wir sind überrascht, dass die bislang konstruktiven Gespräche, die wir am Runden Tisch mit der Stadt geführt haben, nun abrupt und vor Ablauf der gesetzten Frist zugunsten eines rechtlich höchst fragwürdigen Markteingriffs beendet werden sollen“, sagt er. Die Mindestpreise hätten vor allem den Effekt, „dass das Leben der Münchner noch teurer werde“. Konkret erwartet Uber eine Verteuerung um durchschnittlich 12 Euro pro Fahrt.
Auch das Taxi wird neu justiert
Zusätzlich werden Festpreise günstiger. Eine Fahrt vom Flughafen zum Hauptbahnhof soll künftig 96 Euro kosten statt bisher 106 Euro. Die Anpassung signalisiert: Auch das Taxi muss sich im Spannungsfeld aus Regulierung, Nachfrage und Wettbewerb neu austarieren – allerdings innerhalb eines klar definierten Systems öffentlicher Verantwortung.
Ein Markt - zwei Logiken
Die Entscheidung der Stadt macht den grundlegenden Unterschied sichtbar: Taxis sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, Mietwagenplattformen Teil eines weitgehend unregulierten Vermittlungsmodells. Während das eine System Versorgungssicherheit organisiert, optimiert das andere Preis und Nachfrage in Echtzeit – oft unter Umgehung gesetzlicher Vorgaben wie der Rückkehrpflicht oder mangelnder Transparenz bei den Sozialabgaben.
Die Mindestpreise setzen genau an dieser Schnittstelle an. Sie sind kein Verbot der Plattformen, aber eine Rückführung in ein preislich vergleichbares Spielfeld. Die Zusage des Stadtrates scheint nach der Wahl mit neuen Mehrheitsverhältnissen als Formsache. Politisch ist der Kurs bereits gesetzt – und er markiert einen klaren Versuch, die Logik des reinen Preiswettbewerbs im Straßenverkehr zu begrenzen.
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