75 %-Sonderabschreibung: Neue Steuerchance für Taxi- und Mietwagenunternehmen
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes plant die Bundesregierung die Einführung einer 75 %-Sonderabschreibung für neue, bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Regelung soll Investitionen mittelständischer Unternehmen fördern und gilt für Anschaffungen im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027.
Unternehmen können demnach drei Viertel der Anschaffungskosten bereits im Jahr der Investition steuerlich geltend machen. Dies führt zu einer spürbaren Reduktion der Steuerlast im Anschaffungsjahr und verbessert die betriebliche Liquidität.
Relevanz für die Personenbeförderung nach dem PBefG
Besonders Unternehmen im Bereich der Personenbeförderung, etwa Taxiunternehmen nach § 47 PBefG und Mietwagenunternehmen nach § 49 PBefG, profitieren von der neuen Regelung. Die Branche steht aktuell unter hohem Investitionsdruck: Steigende Betriebskosten, rückläufige Umsätze und zunehmender Wettbewerb durch digitale Mobilitätsanbieter erschweren die wirtschaftliche Lage. Hinzu kommt der gesetzliche und gesellschaftliche Druck zur Umstellung auf emissionsarme oder elektrische Fahrzeuge.
Anreiz zur Flottenerneuerung
Die Sonderabschreibung kann als wirtschaftlicher Hebel für die Modernisierung der Fahrzeugflotten dienen. Insbesondere bei der Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge lassen sich die Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Antrieben durch den Steuervorteil deutlich reduzieren – in manchen Fällen sogar vollständig kompensieren.
Zudem können lokal verankerte, meist familiengeführte Unternehmen durch die steuerliche Entlastung notwendige Zukunftsinvestitionen realisieren. Eine moderne Flotte kann sich dabei auch positiv auf die Arbeitgeberattraktivität auswirken.
Beispielrechnung
Ein Praxisbeispiel verdeutlicht die Wirkung: Ein Mietwagenunternehmen nach § 49 PBefG investiert im Jahr 2025 in drei vollelektrische Fahrzeuge zum Stückpreis von je 55.000 Euro. Der Gesamtbetrag von 165.000 Euro kann zu 75 % – also 123.750 Euro – im selben Jahr steuerlich abgeschrieben werden. Diese sofortige Gewinnminderung reduziert die steuerliche Belastung deutlich und verbessert die Liquiditätslage.
Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Die Sonderabschreibung ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Unternehmen sollten die Anwendbarkeit im Vorfeld mit steuerlicher Beratung prüfen. Darüber hinaus kann eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen auf Landes- oder Kommunalebene zusätzliche Entlastungen ermöglichen.
Quelle: Landesverband Bayerischer Taxi und Mietwagen Unternehmen e.V.
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