Hamburg verschärft Kurs im Mietwagenstreit – und blickt schon auf Robotaxis

Hamburg hält an seiner strikten Linie im Gelegenheitsverkehr fest. Die Stadt erteilt nach eigenen Angaben keine Genehmigungen für Angebote, die aus Sicht der Verwaltung nicht dauerhaft im Einklang mit dem Personenbeförderungsrecht betrieben werden können. Die Begründung ist pragmatisch: Einmal erteilte Konzessionen ließen sich später nur schwer wieder entziehen.

Hamburg prüft mit anderen Ländern, ob das PBefG für Robotaxis angepasst werden muss.| Foto: taxi heute Redaktion / KI
Hamburg prüft mit anderen Ländern, ob das PBefG für Robotaxis angepasst werden muss.| Foto: taxi heute Redaktion / KI

In einem Schreiben aus der Verkehrsbehörde verteidigt die Hansestadt diesen Ansatz und setzt ihn zugleich in Beziehung zu bundespolitischen Debatten. Gemeint sind unter anderem Überlegungen zu Mindestbeförderungsentgelten (MBE), die in mehreren Ländern als Instrument gegen aggressive Preisstrategien von Plattformdiensten diskutiert werden.

Aus Hamburg heißt es dazu, die bisherigen Forderungen wirkten eher programmatisch als durchdacht umgesetzt. Es fehle eine klare Vorstellung, wer solche Mindestpreise unter realen Bedingungen kontrollieren solle, welche Ressourcen dafür nötig wären und welche rechtlichen Folgen Verstöße hätten. Auch die wirtschaftliche Wirkung bleibt aus Sicht der Verwaltung offen: Ein Preis unterhalb des Taxitarifs müsse nicht zwangsläufig zu stabileren Marktverhältnissen führen.

Die Grundlinie der Stadt bleibt damit unverändert. Genehmigt werden nur Dienste, deren rechtliche und wirtschaftliche Struktur als tragfähig gilt. Besonders kritisch bewertet Hamburg Modelle, bei denen die Abgrenzung zum klassischen Taxiverkehr verschwimmt oder zentrale Verantwortlichkeiten unklar bleiben.

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Konkrete Konsequenzen dieser Linie werden am 12. Juni vor dem Hamburger Verwaltungsgericht verhandelt. Dann stehen zwei Ablehnungen von Anträgen für taxenähnliche Mietwagen zur Prüfung an. Die Stadt begründet ihre Entscheidungen mit mehreren Punkten. Zum einen fehle es aus ihrer Sicht an einem belastbaren Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit der Unternehmen – und zwar nicht nur punktuell, sondern auch mit Blick auf eine dauerhafte Tragfähigkeit.

Zum anderen sieht die Behörde den sogenannten Typenzwang des Personenbeförderungsrechts verletzt. Die betroffenen Angebote wiesen zu viele Merkmale des klassischen Taxiverkehrs auf, was nach § 49 Absatz 4 PBefG problematisch sei. Die Abgrenzung zwischen Taxi und Mietwagen sei damit nicht mehr eindeutig gegeben.

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Unternehmensstruktur. Hamburg verweist auf Fälle, in denen Vermittler oder Generalunternehmer faktisch die Organisation übernehmen – bis hin zur Preisgestaltung. In solchen Konstellationen sei unklar, wer tatsächlich als verantwortlicher Unternehmer im Sinne des Gesetzes auftrete.

Blick auf autonome Fahrzeuge

Über die aktuellen Verfahren hinaus richtet sich der Blick der Behörde bereits auf eine weitere Entwicklung: autonome Fahrdienste, häufig unter dem Schlagwort Robotaxis diskutiert. Auslöser ist ein Auftrag der jüngsten Verkehrsministerkonferenz. Hamburg soll gemeinsam mit anderen Ländern prüfen, ob das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für solche Angebote angepasst werden muss. Auch automatisierte Fahrzeuge, so die Argumentation, benötigten einen geregelten Marktzugang und eine klare Genehmigungsstruktur.

Die Verwaltung stellt diesen Auftrag in einen größeren Zusammenhang. Neue technische Angebote änderten zwar die Betriebsform, nicht aber die Grundfrage der Regulierung: Wer darf Fahrgäste befördern, unter welchen Bedingungen und mit welcher Verantwortung?

Geplant ist deshalb der Start einer Länderarbeitsgruppe, die zeitnah ihre Arbeit aufnehmen soll. Der Zeitplan gilt als ambitioniert, die grundsätzlichen Konfliktlinien im Gelegenheitsverkehr sind jedoch seit Jahren bekannt: Plattformbasierte Mietwagenanbieter, klassische Taxiunternehmen und neue technologische Modelle ringen um dieselben Märkte – und um die passende rechtliche Einordnung. Hamburg positioniert sich dabei klar auf der Seite einer engen Auslegung des bestehenden Rechtsrahmens.

 

Logobanner Liste (Views)