Personenbeförderungsrecht: VSPV fordert stärkere Plattformregulierung

Das Taxi soll als Bestandteil der Daseinsvorsorge gestärkt, digitale Vermittlungsplattformen klar in die ordnungsrechtliche Verantwortung genommen werden.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (links) und Patrick Meinhardt bei der Übergabe des Positionspapiers in Berlin am 27. Mai 2026. | Foto: VSPV
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (links) und Patrick Meinhardt bei der Übergabe des Positionspapiers in Berlin am 27. Mai 2026. | Foto: VSPV

Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. hat am 27. Mai 2026 in Berlin ein Positionspapier zur Fortschreibung des Personenbeförderungsgesetzes an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder übergeben. Nach Angaben des Verbandes markiert die in diesem Jahr anstehende Evaluierung der letzten Novelle den geeigneten Zeitpunkt für eine grundlegende Weiterentwicklung des Rechtsrahmens.

Die Übergabe erfolgte am Rande einer Mobilitätsveranstaltung. Mit dem Papier wolle der Verband die Diskussion mit dem Bundesministerium für Verkehr, den Bundestagsfraktionen sowie der Verkehrsministerkonferenz eröffnen.

Ambivalente Bilanz der letzten Reform

Der Verband zieht eine gemischte Bilanz der bisherigen Reform des Personenbeförderungsgesetzes. Insbesondere die Regulierung des plattformvermittelten Mietwagenverkehrs habe sich nach Darstellung des Verbandes als vollzugsschwach erwiesen. Die angestrebte Gleichgewichtslage zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr sei in der Praxis nicht erreicht worden.

Plattformverkehre konzentrierten sich auf wirtschaftlich attraktive Einsatzfelder und entzögen dem gemeinwohlgebundenen Verkehr Erlössegmente, aus denen die flächendeckende Vorhaltung finanziert werde. Daraus ergebe sich nach Auffassung des Verbandes ein strukturelles Ungleichgewicht.

Funktionale Neuordnung statt gewerblicher Abgrenzung

Im Zentrum des Positionspapiers steht der Vorschlag, die bisher historisch gewachsene Gewerbeordnung durch eine funktional differenzierte Plattformordnung zu ersetzen. Künftig solle die Regulierung nicht mehr primär an der Betriebsform, sondern an der Funktion der jeweiligen Verkehrsleistung im Mobilitätssystem anknüpfen.

Das Taxi wird dabei als tarifgebundener, verlässlich verfügbarer und öffentlich integrierter Verkehrsträger der Daseinsvorsorge eingeordnet. Der Mietwagenverkehr soll als privatwirtschaftlicher Komplementärverkehr anerkannt werden. Digitale Plattformen versteht der Verband nicht lediglich als Vermittlungsmedium, sondern als zentrales Ordnungsinstrument, das beide Verkehrsformen koordiniert, ohne deren ordnungspolitische Unterschiede aufzuheben.

Unionsrechtliche Begründung und konkrete Maßnahmen

Zur rechtlichen Einordnung verweist der Verband auf die sektorale Regulierungskompetenz der Mitgliedstaaten im Verkehrsbereich gemäß Artikel 58 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Neben der strukturellen Neuordnung nennt das Positionspapier konkrete Handlungsfelder bei Aufsicht, Marktordnung und Gewerbestruktur. Vorgeschlagen werden unter anderem die Ausweitung der Verkehrsunternehmensdatei auf den Gelegenheitsverkehr, ein behördlicher Zugang zu digitalen Betriebs- und Vermittlungsdaten sowie eine ordnungsrechtliche Verantwortungszurechnung für steuerungsmächtige Vermittlungsplattformen. Zudem wird eine personenbezogene Untersagungsregelung in Paragraph 25a Personenbeförderungsgesetz für den Taxi- und Mietwagenverkehr angeregt. (Quelle: VSPV)

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