Uber und Bolt gegen Mindestpreise: Jetzt entscheidet die nächste Instanz

(dpa/lnw) Das Verwaltungsgericht hält Kölns Preisvorgaben für Mietwagenfahrten voraussichtlich für rechtswidrig. Die Stadt wehrt sich dagegen und zieht vor das Oberverwaltungsgericht.

Ein Mietwagen mit einem Schriftzug des Mobilitätsdienstleisters und Fahrtenvermittlers Uber steht vor einem Taxi, das auch über das Unternehmen gebucht werden kann. | Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Ein Mietwagen mit einem Schriftzug des Mobilitätsdienstleisters und Fahrtenvermittlers Uber steht vor einem Taxi, das auch über das Unternehmen gebucht werden kann. | Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Rechtsstreit über Mindestpreise für App-vermittelte Mietwagenfahrten in Köln erreicht die nächste Instanz. Beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster sind zwei Beschwerden im Eilverfahren eingegangen. Dabei geht es um Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln zu Verfahren von Bolt und eines weiteren Mietwagenunternehmens. Wann das Oberverwaltungsgericht darüber entscheidet, ist noch offen.

In Köln gelten seit Anfang Juni Mindestpreise für entsprechende Mietwagenfahrten. Danach dürfen Fahrten über Anbieter wie Bolt oder Uber höchstens 20 Prozent günstiger sein als vergleichbare Taxifahrten. Nach Angaben der Stadt soll die Vorgabe gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Verwaltungsgericht sieht rechtliche Probleme

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Regelung im Juli in mehreren Eilverfahren geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Mindestpreise voraussichtlich rechtswidrig seien. Das Gericht beanstandete dabei mehrere Aspekte.

Unter anderem hätte der Kölner Oberbürgermeister nach Auffassung des Gerichts nicht ohne Beteiligung des Rates über die Mindestpreise entscheiden dürfen. Darüber hinaus habe die Stadt ohne entsprechende Befugnis eine Regelung getroffen, deren Auswirkungen über das eigene Stadtgebiet hinausreichten.

Das Verwaltungsgericht sah außerdem grundsätzliche rechtliche Probleme bei einer Übertragung der Taxipreise auf den Mietwagenverkehr. Taxi- und Mietwagenverkehr unterschieden sich, weshalb eine entsprechende Übertragung der Preise grundsätzlich nicht zulässig sei.

Beschwerden zu zwei Verfahren anhängig

Das Oberverwaltungsgericht muss nun im Eilverfahren prüfen, ob es die Einschätzung der ersten Instanz teilt. In Münster anhängig sind die Beschwerden der Stadt Köln gegen Eilentscheidungen zugunsten von Bolt und eines weiteren Mietwagenunternehmens.

Ende Juli hatte das Verwaltungsgericht Köln zudem einer Tochtergesellschaft von Uber vorläufig recht gegeben. Zu diesem Verfahren lag dem Oberverwaltungsgericht nach dessen Angaben zum Zeitpunkt der Ausgangsmeldung noch keine Beschwerde der Stadt Köln vor.

Essen setzte Mindestpreise wieder aus

Auch Essen hatte versucht, den Preiswettbewerb zwischen Taxi- und Mietwagenunternehmen mit Mindestpreisen zu regulieren. Als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen führte Essen im Januar entsprechende Vorgaben für Mietwagenfahrten ein.

Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Anfang April setzte die Stadt ihre Verfügung bis auf Weiteres aus. Das Gericht bewertete die Regelung in ihrer damaligen Form als nicht rechtmäßig und gab den Anträgen einer Mietwagen- und einer Vermittlungsgesellschaft statt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Taxi und Mietwagen mit unterschiedlichen Preismodellen

Bei über Apps vermittelten Mietwagenfahrten sehen Fahrgäste den Preis bereits vor der Buchung. Die Vermittlungsplattform stellt anschließend den Kontakt zu einem registrierten Fahrer her. Nach der Ausgangsmeldung liegen die Preise solcher Fahrten in der Regel deutlich unter denen klassischer Taxifahrten.

Für den Taxiverkehr gelten dagegen kommunal festgelegte Tarife. Der Kölner Rat hatte zuletzt beschlossen, den Kilometerpreis von 2,60 auf 2,90 Euro anzuheben. (Quelle: dpa/lnw)

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