Ordnungsnummern mit Landkreis-Kürzeln
Abweichend von den Vorgaben der BOKraft dürfen die ab dem 2. August 2021 vorgeschriebenen Ordnungsnummern für Mietwagen und Fahrzeuge des gebündelten Bedarfsverkehrs eine Breite von bis zu 290 Millimetern haben. Damit wird Platz für drei Buchstaben geschaffen, die den Landkreis kennzeichnen, in dem das Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Das hat der Landkreis Erding am 7. Juli mit einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Damit sollen die Fahrzeuge wieder einem Zulassungsbezirk zuzuordnen sein, was seit der Kennzeichenmitnahme im Zulassungsrecht nicht mehr eindeutig über das Autokennzeichen möglich ist.
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