USA: Zweiter Musterprozess gegen Uber bestätigt erneut Uber-Haftung für Fahrer

Auch der zweite Pilotprozess im US-Massenverfahren wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe endet mit einer Niederlage für Uber. Die erneute Feststellung, dass Uber für das Verhalten eines vermittelten Fahrers haftbar sein kann, stärkt die Position der inzwischen knapp 4.000 Kläger.

Symbolbild: Geschäftsleute und Anwälte vor einer Gerichtsfassade in einer US-Großstadt. Foto: KI-generiert
Symbolbild: Geschäftsleute und Anwälte vor einer Gerichtsfassade in einer US-Großstadt. Foto: KI-generiert

In tausenden Klagen wird derzeit geprüft, ob Uber für sexuelle Übergriffe durch vermittelte Fahrer haftbar gemacht werden kann – trotz der Uber-Position, lediglich eine technische Plattform zu betreiben.

Ein weiteres Signal in diesem Rechtsstreit liefert der für April 2026 angekündigte und inzwischen abgeschlossene zweite Pilotprozess. Auch in diesem befand eine Jury, Uber sei für das Fehlverhalten eines Fahrers haftbar. Uber akzeptiert das Urteil nicht und will dagegen vorgehen.

Anders als im ersten Pilotprozess im Februar 2026, als 8,5 Mio. US-Dollar Schadensersatz zugesprochen wurden (wir berichteten ausführlich und erläuterten die Hintergründe), sprach man der Klägerin im zweiten Fall lediglich 5.000 US-Dollar zu. Dem Verfahren lag der Vorwurf zugrunde, ein Uber-Fahrer habe die Klägerin verbal sexuell belästigt und unsittlich berührt.

Damit endete auch der zweite Musterprozess mit einer Niederlage für Uber. Der zugesprochene Schadensersatz ist deutlich geringer als im ersten Musterverfahren, entscheidend ist jedoch die erneute Feststellung der Haftung von Uber für dessen Fahrer. Damit stärkt auch das zweite Urteil – sofern es im weiteren Verfahren Bestand hat – die Verhandlungsposition der Klägerseite.

In der Zwischenzeit wuchs die Sammelklage auf knapp 4.000 Verfahren. Der Beginn eines weiteren Musterprozesses ist für Oktober 2026 angesetzt. Ein Urteil wird in diesem dritten Fall Anfang November 2026 erwartet.

Zum Hintergrund

In den USA beschäftigt eine Welle von Klagen wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe bei Uber-Fahrten die Gerichte. Mehrere tausend Verfahren sind in einem sogenannten Multidistrict-Litigation-Verfahren (MDL) gebündelt. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Sammelklage, sondern um zahlreiche Einzelklagen, die wegen gemeinsamer rechtlicher Fragen zunächst zentral bearbeitet werden.

Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit Uber für das Verhalten der über seine Plattform vermittelten Fahrer verantwortlich gemacht werden kann. Uber vertritt die Position, lediglich eine technische Vermittlungsplattform zu betreiben. Die Fahrer seien selbstständige Unternehmer und keine Beschäftigten oder unmittelbaren Vertreter des Unternehmens. Für Straftaten einzelner Fahrer im Rahmen ihrer Fahrdienste könne Uber daher nicht haftbar gemacht werden.

Die Klägerseite sieht das anders. Sie argumentiert, Uber kontrolliere wesentliche Teile der Vermittlung, der Preisgestaltung, der Kommunikation und des Auftretens gegenüber den Fahrgästen. Dadurch entstehe aus Sicht der Kunden der Eindruck, die Fahrt werde von Uber angeboten und der Fahrer handle im Namen des Unternehmens. Zudem werfen die Klägerinnen Uber vor, trotz bekannter Risiken nicht genügend zum Schutz der Fahrgäste unternommen zu haben, was Uber mit zahlreichen Gegenargumenten abstreitet.

In sogenannten Bellwether-Verfahren, also ausgewählten Musterprozessen, wird nun gerichtlich erprobt, wie Gerichte und Jurys diese Fragen in typischen Einzelfällen bewerten. Die Urteile gelten jeweils nur für den konkret verhandelten Fall. Sie können jedoch wichtige Hinweise darauf geben, wie hoch das Prozessrisiko für beide Seiten ist, und damit mögliche Vergleichsverhandlungen und den Ausgang der zahlreichen übrigen Klagen beeinflussen. (Quelle: TorHoerman Law, torhoermanlaw.com/uber-sexual-assault-lawsuit, Stand August 2026)

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