Versicherungen müssen Desinfektion zahlen

Die Desinfektion vor verunfallten Fahrzeugen vor der Reparatur muss die gegnerische Versicherung bezahlen, hat das Landgericht Würzburg entschieden. Bild: Dietmar Fund
Die Desinfektion vor verunfallten Fahrzeugen vor der Reparatur muss die gegnerische Versicherung bezahlen, hat das Landgericht Würzburg entschieden. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Die Corona-Desinfektion eines Fahrzeugs vor seiner Reparatur in der Werkstatt gehört zu den Kosten, die auf einen Unfall zurückzuführen sind. Daher muss die gegnerische Versicherung auch sie übernehmen. Diese Entscheidung hat das Landgericht Würzburg am 24. März 2021 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 42 S 2276/20 getroffen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. In dem verhandelten Fall war ein Fahrzeug auf Gutachtenbasis in der Werkstatt repariert worden.

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Artikel Versicherungen müssen Desinfektion zahlen
Seite 22 | Rubrik Recht & Steuern
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