BMDV: Newsübersicht zum Taxi-Gewerbe, neuen Regeln und Förderprogrammen
Inhaltsverzeichnis: Navigieren Sie mühelos durch unsere umfassende Newssammlung zum Thema BMDV (klicken, um zur entsprechenden News zu springen und am Ende jeder News wieder einfach per Klick hierher zum Index zurückkehren)
Dieser Artikel besteht aus folgenden BMDV News:
- Fabian Köster unterstützt die Verkehrssicherheitsinitiative #mehrAchtung des BMDV (19.07.2024)
- BMDV-Expertengruppe einigt sich auf Vorschlag für Cannabis-Grenzwert (28.03.2024)
- BMDV: Pumuckl soll für mehr Verkehrssicherheit sorgen (11.12.2023)
- Taxifahrer: BMDV lässt ersten Einblick in Fachkunde-Prüfung zu (16.11.2023)
- Taxibetriebe aufgepasst: BMDV fördert Mobilitätsstationen (04.10.2023)
- BMDV fördert autonome Shuttles für ländliche Regionen (31.07.2023)
- Kleine Fachkunde: Taxi-Bundesverbände waren beim BMDV in Bonn (04.05.2023)
- BMDV-Konferenz zur E-Mobilität: Wissing wähnt das Land auf Kurs (21.03.2023)
- BMDV: Fahrzeugzulassung wird digital (15.02.2023)
- BMDV fördert sieben Innovationen im ländlichen Raum (18.01.2023)
- BMDV macht wieder Gelder für ÖPNV-Projekte locker (17.08.2022)
- Taxi-Mobilitätsdaten: BMDV nimmt Mobilithek in Betrieb (05.07.2022)
- BMDV legt Strukturdaten des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes vor (27.06.2022)
Fabian Köster unterstützt die Verkehrssicherheitsinitiative #mehrAchtung des BMDV
News vom 19.07.2024 von Franziska Neuner
Der Comedian und ZDF-Reporter Fabian Köster ist in einer neuen Videoserie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) auf deutschen Straßen für die Initiative #mehrAchtung unterwegs.
Köster spricht mit Verkehrsteilnehmenden über Rücksicht und Respekt im Straßenverkehr. Im Dialog mit den Menschen beleuchtet er den Verkehrsalltag aus verschiedenen Perspektiven.
Wie im echten Leben
In jeder Episode erkundet Fabian Köster die Lebenswelt eines anderen Verkehrsteilnehmenden. Er stellt sich den täglichen Herausforderungen, die beispielsweise eine Lkw-Fahrerin, ein Fahrlehrer und eine Busfahrerin erleben.
So zeigt ihm Lkw-Fahrerin Daniela Rohde – aus der Kabel-Eins-Serie „Trucker Babes“ – eindrücklich, wie schnell jemand unbeabsichtigt in ihrem toten Winkel landen kann. Außerdem schaut er dem Abschleppdienst-Duo Angela und Guido Dentz aus der RTL2-Reihe „Die Abschlepper“ bei seiner Arbeit über die Schulter.
Tipps für Straßenverkehr
In Gesprächen erfährt der Comedian, was seine Interviewpartner bewegt und welche Tipps sie für mehr Aufmerksamkeit und Respekt im Straßenverkehr haben. Diese Erfahrungen hinterlassen auch bei Köster Eindruck:
„Mit dem Mikrofon gehe ich ja keinem Straßenkampf aus dem Weg. Aber im Straßenverkehr lasse ich es künftig ruhiger angehen“, sagt Fabian Köster. „#mehrAchtung ist für mich eine großartige Möglichkeit, Respekt und Rücksichtnahme im täglichen Straßenverkehr zu fördern – ein Anliegen, das mir wirklich sehr am Herzen liegt.“
Veröffentlichung und weitere Informationen
Alle Episoden der Serie werden auf der Website www.mehrachtung.de und auf dem YouTube-Kanal von „Runter vom Gas“ zu sehen sein. Bis Ende des Jahres erscheinen zudem kurze Ausschnitte der Videoreihe sukzessive auf Instagram und Facebook.
BMDV-Expertengruppe einigt sich auf Vorschlag für Cannabis-Grenzwert
News vom 28.03.2024 von Matthias Roeser
Die Mehrheit in der vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) eingesetzten interdisziplinären Expertengruppe schlägt für Kraftfahrer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut vor.
Wie das BMDV am Donnerstag mitteilte, muss dazu der § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geändert werden, der bisher jeglichen Cannabis-Konsum über der Nachweisschwelle von 1 Nanogramm/Milliliter Blut untersagt. Bis zur Änderung des Gesetzes – die im günstigsten Fall im Mai verabschiedet werden kann –, gilt die bisherige Quasi-Null-Toleranz-Grenze weiter.
Verbot von Alkoholkonsum
Die Expertengruppe schlägt ferner vor, für Kraftfahrer, die Cannabis konsumiert haben, ein absolutes Alkoholverbot vorzuschreiben, um den besonderen Gefahren aus dem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden.
Die Kommission begründete ihre Entscheidung für einen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml damit, dass bei Erreichen dieses Werts nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegt. Er liege aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein allgemeines Unfallrisiko beginnt. Er sei vom Risiko her vergleichbar mit einem Alkohol-Promillewert von 0,2. Im Mehrheitsvotum heißt es,
„bei dem Vorschlag handelt es sich um einen Wert, der dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (geeignet, erforderlich und angemessen) entspricht sowie die Freiheitsrechte des Einzelnen und die Straßenverkehrssicherheit als schützenswertes Gut der Allgemeinheit gleichermaßen berücksichtigt.“
Speicheltests für Straßenkontrollen
Zum Vorscreening bei Kontrollen im Straßenverkehr empfehlen die Experten hochempfindliche Speicheltests. Damit könne sichergestellt werden, dass zeitlich kurz zurückliegender und damit verkehrssicherheitsrelevanter Konsum sicher erfasst wird – der eigentliche berauschende Wirkstoff THC wird sehr schnell abgebaut –, aber nicht die oft über viele Tage im Blut nachweisbaren und nicht direkt verkehrssicherheitsrelevanten Abbauprodukte.
Sondervotum gegen höheren Grenzwert
Die länderübergreifende Arbeitsgemeinschaft Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten, die derzeit vom hessischen Innenministerium geführt wird, sprach sich in einem Sondervotum gegen ein Hochsetzen des bisherigen Grenzwerts aus. Sie verwies auf Anstiege der Unfallzahlen im Ausland, wo die Grenzwerte hochgesetzt worden sind, und darauf, dass die Wirkung von THC auf die Fahrtüchtigkeit individuell sehr unterschiedlich ist. Eine Hochsetzung des Grenzwerts widerspreche zudem der „Vision Zero“, also dem Ziel, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf Null zu verringern.
Die Empfehlungen der unabhängigen interdisziplinären Expertengruppe finden Sie unter nachfolgenden Links:
www.bmdv.bund.de/expertengruppe-kurzfassung
www.bmdv.bund.de/expertengruppe-langfassung
www.bmdv.bund.de/verkehrspolizeiliches-votum
BMDV: Pumuckl soll für mehr Verkehrssicherheit sorgen
News vom 11.12.2023 von Redaktion (allg.)
„Hurra, hurra, der Pumuckl ist wieder da“ tönt es nun auch vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr - eine neue Reihe von TV-Spots sollen Kinder und ihre Eltern über Verkehrssicherheit aufklären und für Gefahren im Straßenverkehr sensibilisieren.
Ab 11. Dezember sind auf der Website des BMDV sowie auf RTL insgesamt zehn Folgen mit dem Pumuckl sehen, die sich der Verkehrssicherheit widmen. Sie sollen auf unterschiedliche alltägliche Situationen im Straßenverkehr eingehen, auf Gefahren aufmerksam machen und zeigen, wie man sich am besten im Verkehr verhält.
So werde beispielsweise das sichere Fahrradfahren sowie das sichere Überqueren einer Straße thematisiert. Die speziellen Pumuckl-Folgen erscheinen wöchentlich jeden Samstag. Die Ausstrahlung werde verbunden mit dem Start der neuen TV-Serie mit dem gerne Streiche spielenden kleinen Kobold.
„Dass der kleine Kobold nun die Hauptrolle in unseren neuen Spots zur Verkehrssicherheit spielt, freut mich sehr. Er mag zwar immer noch Streiche, doch er lernt auch mit den Kindern, wie man sicher im Straßenverkehr unterwegs ist“, so Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing.
Die TV-Spots sind nach Angaben des Ministeriums Teil des „Pakts für Verkehrssicherheit“, einer gemeinsamen Strategie von Bund, Ländern, Kommunen und Unternehmen zur Förderung der Verkehrssicherheit. Ingesamt 15,4 Millionen Euro investiert das BMDV nach eigenen Angaben für Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für verschiedene Zielgruppen.
Autonom fahrende Kleinstbusse wie dieser schon lange in Bad Birnbach verkehrende sind bisher immer mit einem Begleiter bestückt, der im Notfall eingreifen kann. Ob das bei dem Modellprojekt auch noch so ist, hat das BMDV offengelassen. (Foto: Bad Birnbach)
Taxifahrer: BMDV lässt ersten Einblick in Fachkunde-Prüfung zu
News vom 16.11.2023 von Matthias Roeser
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) prüft einen Katalog von über 600 Prüfungsfragen für die Prüfung der Kleinen Fachkunde, die Fahrerinnen und Fahrer von Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs künftig absolvieren sollen.
In der Prüfung zur Kleinen Fachkunde sollen Fragen aus den drei Sachgebieten „Verkehrsverhalten“, „Sicherer Transport für Personen mit Beeinträchtigungen – Inklusionsverkehre“ sowie „Überfallsicherheit“ abgefragt werden. Das geht aus dem Bericht des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) hervor, der Mitte Oktober der Verkehrsministerkonferenz der Länder vorgelegt und Mitte November 2023 veröffentlicht wurde. Danach hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter Beteiligung der Länder und des Taxi- und Mietwagengewerbes über 600 Prüfungsfragen den genannten drei Sachgebieten zugeordnet und in einem Fragenkatalog als Pool für Prüfungsfragen zusammengeführt. Hierzu konnten die Länder und das Taxi- und Mietwagengewerbe bis Mitte August 2023 Stellung nehmen.
„Die Fortsetzung der Beratungen bleibt abzuwarten“, schreibt das Ministerium sybillinisch. In seinem Bericht geht das Ministerium nicht auf die Frage ein, wie eine Online-Prüfung betrugssicher organisiert werden kann.
Derzeit hakt der Fortgang offenbar an möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch eine verpflichtende Prüfung ein Berufszugangshindernis geschaffen wird. Dazu habe das BMDV die Prüfung durch das Innen- und das Justizministerium veranlasst. Einige Mietwagen-Lobbyisten hatten in der Vergangenheit damit argumentiert, dass in Branchen mit vergleichbarem Risikopotenzial – zum Beispiel der Gastronomie – eine Unterrichtung ohne Prüfung genügt und daher die geplante Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenfahrer als unverhältnismäßig kritisiert.
Laut der Homepage der Verkehrsministerkonferenz tagt sie erst wieder am 17./18. April 2024. Die Taxiverbände erwarten, dass die Kleine Fachkunde dann unter Dach und Fach gebracht wird. Am 13./14. März 2024 findet die Vorbereitende Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungen statt, die diese Sitzung vorbereitet.
Taxibetriebe aufgepasst: BMDV fördert Mobilitätsstationen
News vom 04.10.2023 von Dietmar Fund
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein Förderprogramm für die Einrichtung von Mobilitätsstationen in strukturschwachen Regionen aufgelegt. Sich dort einzuklinken, könnte auch für Taxi- und Mietwagenbetriebe interessant sein.
Unternehmer und Unternehmerinnen aus dem Taxi- und Mietwagen-Bereich in ländlichen Regionen sollten aufmerksam beobachten, ob ihre „kleine und mittlere Gemeinde“ in einer „strukturschwachen Region“ die Errichtung oder den Ausbau einer Mobilitätsstation plant. Für die gibt es nämlich nun Geld vom Bundesminister für Digitales und Verkehr. Volker Wissing hat ein Förderprogramm über 12 Millionen Euro aufgelegt, um so zusätzliche „öffentliche Mobilitätsangebote“ zu stärken. Von Taxis und Mietwagen, Anruf-Sammel-Taxis oder Rufbussen spricht er nicht konkret, sondern nur von Angeboten für „erste und letzte Meilen“ bei der Fahrt von Tür zu Tür. Konkret erwähnt werden nur Carsharing-Angebote.
„Gefördert wird die Errichtung neuer Stationen etwa an Haltestellen, Bahnhöfen oder geeigneten Sharing-Standorten. Förderfähig ist auch der Ausbau von vorhandenen Stationen um zusätzliche Elemente, wie Ladesäulen oder Service-Anzeigen“, heißt es in der Pressemitteilung des BMDV. Anders als seine CSU-Vorgänger denkt FDP-Minister Volker Wissing daran, dass sein Haus zwei Komponenten hat, von denen das Digitale auch noch die angesagtere ist. Folglich schreibt das Ministerium auch, die Projekte müssten stets eine „Digitalisierungskomponente“ beinhalten, „zum Beispiel die Möglichkeit zur digitalen Buchung der Sharing-Angebote oder von Park- oder Stellflächen mit Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge“.
Antragsberechtigt seien Vorhaben „in kleinen und mittleren Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern“ in strukturschwachen Regionen. Die werden über die Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ definiert. Was das heißt, könnte man sicher den Geschäftsleiter oder einen etwaigen hauptamtlichen Bürgermeister seiner Gemeinde fragen.
Bewerben können sich die Gemeinden „mit einem einfachen und kurzen Skizzenformular“ nur bis zum 11. Oktober 2023 per E-Mail an die Adresse MoStat@vdivde-it.de. Projektträger ist dieses Mal die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH in Berlin.
BMDV fördert autonome Shuttles für ländliche Regionen
News vom 31.07.2023 von Dietmar Fund
Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing will mit einem Modellprojekt erproben, wie sich ländliche Gebiete durch autonome Shuttles erschließen lassen.
Autonome Verkehre können individuelle Verkehre auf dem Land sichern. Das hat Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, kürzlich anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids verkündet. Sein Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in den nächsten drei Jahren ein gemeinsames Forschungsprojekt in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Vorpommern-Rügen mit rund 2,3 Millionen Euro.
Das Projekt heißt „Ländliche Erschließung mit autonomen Fahrzeugen“, kurz LEAF. Die beiden Landkreise arbeiten dort mit der regiobus Potsdam Mittelmark GmbH und der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH zusammen. Ziel ist der Aufbau eines On-Demand-Verkehrs mit drei autonomen Fahrzeugen, die als Zubringer zum überörtlichen ÖPNV-Angebot und an die Bahn dienen sollen.
Das Projekt läuft bis Juli 2026. Ob die Fahrzeuge schon ausgesucht worden sind und wenn ja, mit welchen Typen gefahren wird und ob es anfangs wieder einen Begleiter gibt, der notfalls eingreifen kann, hat das BMDV nicht mitgeteilt. Offen ist auch, wer die Software für die Abwicklung stellt und ob man die Shuttles nur digital via App oder eine Internetseite bestellen kann.
Bundesverkehrsminister Wissing hat dazu wörtlich Folgendes erklärt: „Ich möchte, dass die Menschen überall in Deutschland selbstbestimmt und günstig mobil sein können. Gerade in ländlichen Regionen können autonome On-Demand-Verkehre ein Schlüssel für mehr individuelle Mobilität sein – für ältere Menschen und alle, die nicht selbst mit dem Auto fahren können oder wollen. Autonom fahrende Shuttles, die genau dann kommen, wenn man sie braucht, können den ÖPNV auf dem Land kosteneffizient ergänzen. Ich verspreche mir aus dem Projekt wichtige Erkenntnisse für den Ausbau der autonomen Mobilität in ganz Deutschland.“
Zum bereits bestehenden Angebot an individueller Mobilität, das Taxis und Mietwagen bietet, hat der Minister in diesem Zusammenhang kein Wort verloren. Wenig überraschend ist, dass das Modellprojekt wieder einmal mit zwei Verkehrsunternehmen durchgezogen wird, obwohl drei autonome Fahrzeuge sicher auch von einem Taxi- oder Mietwagenbetrieb betreut werden könnten.
Kleine Fachkunde: Taxi-Bundesverbände waren beim BMDV in Bonn
News vom 04.05.2023 von Dietmar Fund
Sowohl der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. als auch der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland zeigten sich nach einem Treffen beim Außenposten des Bundesverkehrsministeriums in Bonn recht zufrieden.
Nach einem fachlichen Austausch von Vertretern von Bund, Ländern und Gewerbeverbänden am 4. Mai 2023 bei der Bonner Außenstelle des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) teilten beide Taxi-Bundesverbände mit, dass sie dort vertreten gewesen sind. Michael Oppermann, Geschäftsführer des älteren Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), und BVTM-Präsident Herwig Kollar hatten danach den Eindruck, dass auch die eigentlich für die Kleine Fachkunde zuständigen Länder ein bundesweit einheitliches Vorgehen anstrebten. Noch vor der Sommerpause solle ein geeigneter Fragepool aufgebaut werden.
Neben dem inhaltlichen Umfang der verbindlichen Online-Prüfung wurden laut dem BVTM auch die rechtlichen Grundlagen sowie diverse organisatorische und administrative Punkte erörtert. Herwig Kollar fand, dass das Gespräch „in einer konstruktiven und lösungsorientierten Atmosphäre“ stattgefunden habe. Wann die Kleine Fachkunde tatsächlich erworben werde könne, hänge von den weiteren Bund-Länder-Beratungen und den technischen Voraussetzungen einer „weitgehend manipulationssicheren“ Online-Prüfung ab.
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) nimmt Pressemitteilung für sich in Anspruch, die Beratungsrunde in Bonn Anfang April beim FDP-Staatssekretär Oliver Luksic beantragt zu haben. „Erfreulich ist, dass jetzt Klarheit darüber besteht, dass das weitere Vorgehen nicht in einem 7 bis 12-monatigen Verordnungsverfahren stattfinden muss“, heißt es in seiner Stellungnahme wörtlich. Der TMV habe noch einmal deutlich gemacht, dass die Ausbildung für den Kleinen Fachkundenachweis keinen Auflagen unterliegen solle. Die Ausbildung könne nach Meinung des TMV durch den Unternehmer, die Zentralen oder „übergreifende Lehrgangsanbieter“ auch online durchgeführt werden. Gegenstand der nächsten Runde werde die Frage einer manipulationssicheren Online-Prüfung sein.
BMDV-Konferenz zur E-Mobilität: Wissing wähnt das Land auf Kurs
News vom 21.03.2023 von Redaktion (allg.)
Bei einer großen E-Mobilitätskonferenz in Hamburg versucht der Minister die Turbulenzen um E-Fuels und den blockierten EU-Verbrennerausstieg zu übertünchen. Und malt den Hochlauf der E-Mobilität als Erfolgsgeschichte. In der Tat geht es voran, aber nicht so schnell, wie es müsste.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat in Hamburg die Elektromobilitäts-Konferenz 2023 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) eröffnet. Die Konferenz sei eine der größten Veranstaltungen zum Thema Elektromobilität in Deutschland, reklamiert das Ministerium. Erwartet werden mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hamburger Curio-Haus. Für die Freie und Hansestadt Hamburg wird Erster Bürgermeister Peter Tschentscher an der Eröffnung teilnehmen. Das zweitägige Konferenzprogramm bietet Podiumsdiskussionen, Vorträge und Workshops. Dabei werden sowohl die Perspektiven der Anwenderinnen und Anwender als auch die Fragestellungen und Lösungsansätze der industrienahen Forschung aufgegriffen, heißt es.
Wissing wähnt sich beim Hochlauf der Elektromobilität auf Kurs und sieht "schnelle Fortschritte". Schon heute seien mehr als eine Million reine E-Pkw auf den Straßen – 64 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der öffentlichen Ladepunkte habe sich binnen eines Jahres um gut ein Drittel auf mehr als 80.000 erhöht, zudem würden die Ladepunkte immer leistungsfähiger. E-Autos zu laden, müsse einfach, schnell und überall möglich sein. Er wolle "hier in Deutschland" die besten Lösungen, um die klimaneutrale Mobilität der Zukunft zu gestalten.
"Wir wollen das Tempo hochhalten, unterstützen weiterhin Fuhrparkbetreiber bei der Elektrifizierung ihrer Flotten und fördern innovative Forschungsprojekte, etwa in den Bereichen Sharing und Second-Use von Energiespeichern. Und wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II. Entscheidend für den Erfolg ist, dass die Maßnahmen konsequent umgesetzt werden – hier sind die verantwortlichen Ressorts genauso gefordert wie die Automobilindustrie, die Energiewirtschaft und die Kommunen", appellierte Wissing.
Aus Sicht von Alina Hain, Geschäftsführerin (COO) der NOW GmbH, sei in der Hochlaufphase der Elektromobilität ist Wissenstransfer in den Bereichen Wirtschaft, Technologie, Energie- und Ressourcenpolitik von zentraler Bedeutung. Fachleute aus Kommunen, Industrie, Wissenschaft und Politik müssten im Gespräch bleiben, um die "enormen Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen". Darin sieht sie eine der zentralen Aufgaben der NOW GmbH: Man wolle vernetzen, Wissen teilen und das BMDV "engagiert begleiten", auf dem Weg zu einer klimaneutralen Mobilität.
Aktueller Förderaufruf mit 14 Millionen Euro
In einem aktuellen Aufruf der Richtlinie fördert das BMDV Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten. Insgesamt sind 14 Millionen Euro an Fördermitteln für die Beschaffung von Fahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur vorgesehen, die Frist endet am 20. April 2023. Am 21. April folgt ein gesonderter Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft, hierfür stehen 10 Millionen Euro bereit.
Die Bilanz der Förderrichtlinie Elektromobilität sieht das BMDV positiv. Seit 2015 wurden für rund 424 Millionen Euro 35 Forschungs- und Entwicklungsprojekte, 346 Elektromobilitätskonzepte sowie ca. 19.700 E-Fahrzeuge und ca. 8.800 Ladestationen bewilligt. Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II liegt ein Konzept der Bundesregierung zur umfassenden Unterstützung des Ladeinfrastrukturausbaus durch den Bund vor. Parallel treibe das Ministerium den Markthochlauf von klimafreundlichen Bussen, Nutz- und Schienenfahrzeugen mit jeweils eigenen Förderrichtlinien voran. Allein mit den bereits geförderten Elektro-Bussen wird sich der Bestand in den kommenden Jahren verdreifachen, wirbt das BMDV für die eigenen Bemühungen.
BMDV: Fahrzeugzulassung wird digital
News vom 15.02.2023 von Redaktion (allg.)
Mal gute Nachrichten aus dem Verkehrsministerium: Die Fahrzeugzulassung wird digitaler. Künftig kann man die Dokumente webbasiert beantragen - und mit einem digitalen Zulassungsbescheid vorläufig auf Tour gehen.
Das Bundeskabinett hat die vom Bundesverkehrsminister Volker Wissing vorgelegte "Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" beschlossen. Damit soll - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - ab 1. September der Prozess deutlich vereinfacht und verbilligt werden. Man könne "digital zulassen und sofort losfahren", schwärmt Wissing.
"Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger. Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an", wirbt Wissing.
Zudem sei ein Vorteil, mit der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs unmittelbar im Anschluss am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Als Nachweis diene der digitale Zulassungsbescheid. So müssten Bürger nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren, skizziert Wissing weiter.
Auch juristische Personen können jetzt digital beantragen
Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, internetbasiert zu beantragen, können nun auch erstmalig juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln. Daneben können ab dem 1. September juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung würden mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger. Für die Umsetzung der Verordnung sind die Bundesländer zuständig und sie würden weiterhin durch das Projektteam i-Kfz unterstützt. Die Länder und Verbände wurden eng eingebunden, so das Wissing-Haus.
BMDV fördert sieben Innovationen im ländlichen Raum
News vom 18.01.2023 von Dietmar Fund
Mit bis zu 30 Millionen Euro pro Antragsteller werden 80 Prozent der Kosten für Projekte übernommen, die den öffentlichen Personen-Nahverkehr insbesondere durch Digitalisierung verbessern sollen. Ein Schwerpunkt sind On-Demand-Verkehre.
Unter anderem flexible On-Demand-Projekte, die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen und digitale Mobilitätsplattformen fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) jetzt bei sieben Projekten im Rahmen des zweiten Förderaufrufs für sein Programm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“. Das Ministerium will damit Projekte unterstützen, die den Kohlendioxid-Ausstoß im Verkehrsbereich durch ein attraktives Angebot nachhaltig reduzieren wollen.
Bei dem zweistufigen Förderverfahren waren zunächst 57 Projektskizzen beim der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr eingereicht worden, die künftig Bundesamt für Logistik und Mobilität heißen soll. Aus ihnen seien bundesweit „sieben innovative Modellprojekte“ ausgewählt und zur förmlichen Antragstellung aufgefordert worden. „Ein Schwerpunkt der Förderung liegt auf Modellprojekten in ländlichen Regionen, um gezielt auf ein flächendeckendes, attraktiveres Angebot und auf eine Annäherung an gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land hinzuwirken“ heißt es weiter in der Pressemitteilung des BMDV.
Den Bewilligungsbescheid haben nun folgende Antragsteller bekommen:
- Oberbergischer Kreis (OFT!), Nordrhein-Westfalen,
- MoD Holding GmbH (MoDpalatina), Rheinland-Pfalz,
- Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (SMILE24), Schleswig-Holstein,
- Landkreis Harz (harzbewegt), Sachsen-Anhalt,
- Landkreis Osnabrück (MOIN+), Niedersachsen,
- Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (PUMa), Sachsen und
- Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV), Bayern.
Die dort geplanten Maßnahmen werden mit jeweils bis zu 30 Millionen Euro mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Die Länder können diese Förderquote mit Landesmitteln auf bis zu 95 Prozent erhöhen.
Neue On-Demand-Verkehre, die perspektivisch auch für die Einbindung von Taxi- und Mietwagenbetrieben interessant sein könnten, planen bei diesen sieben Projekten der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund, die Initiative harzbewegt, die MoD Holding, Moin+ in Osnabrück, die Leipziger Verkehrsbetriebe und SMILE24. Nur im Oberbergischen Kreis werden On-Demand-Angebote lediglich ausgebaut.
BMDV macht wieder Gelder für ÖPNV-Projekte locker
News vom 17.08.2022 von Dietmar Fund
Einen weiteren Förderaufruf für Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gestartet. Er könnte auch für Taxi-, Mietwagen- und Busbetriebe interessant sein.
Im Rahmen des Modellprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im August 2022 einen neuen Förderaufruf veröffentlicht. Interessierte Verkehrsunternehmen und –verbünde sowie Städte, Kreise und Gemeinden könnten sich nun um eine Förderung innovativer Modellprojekte im ÖPNV bewerben, teilte das Ministerium mit. Unterstützt werden sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs, die die Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren.
Minister Volker Wissing ließ dazu verkünden, er wolle den ÖPNV „flächendeckend und nachhaltig“ stärken und das mit zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Dafür stelle sein Ministerium bis 2025 insgesamt 150 Millionen Euro bereit.
Als Maßnahmen, die gefördert werden sollen, führt das BMDV unter anderem On-Demand-Verkehre auf, an denen sich auch Taxi- und Mietwagen- oder Busbetriebe zumindest als Subunternehmer beteiligen könnten. Auch das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit sind förderfähig, ebenso der Ausbau eines „Informations- und Orientierungsangebots für Menschen mit Behinderung“. Hier könnten sich Taxi-, Mietwagen- und Busbetriebe einklinken, die Fahrzeuge für die Beförderung im Rollstuhl sitzender Menschen einsetzen.
Damit die Gieskannen mit den Fördergeldern möglichst flächendeckend ausgegossen werden, hat der Förderaufruf zwei Schwerpunkte. Beim Schwerpunkt „Ländliche Regionen“ muss die beantragte Gesamtfördersumme mindestens acht Millionen Euro betragen. Beim Schwerpunkt „Stadtregionen“ darf es etwas teurer werden. Dort soll die Gesamtfördersumme grundsätzlich mindestens 15 Millionen Euro betragen. Die Förderquote des Bundes beträgt bis zu 80 Prozent.
Abgewickelt wird das Förderprogramm über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Bis zum 9. September 2022 können über dessen eService-Portal eingereicht werden.
Taxi-Mobilitätsdaten: BMDV nimmt Mobilithek in Betrieb
News vom 05.07.2022 von Redaktion (allg.)
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat verkündet, dass die neue Mobilithek nun in Betrieb ist, bei der die meisten Taxi- und Mietwagenbetriebe nun dynamische Mobilitätsdaten abliefern müssen.
Seit dem 1. Juli 2022 ist die „Mobilithek“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) offizieller neuer nationaler Zugangspunkt für alle Unternehmen, die Daten gemäß der Mobilitätsdatenverordnung (MDV) liefern müssen. Wie das BMDV mitteilte, löst die Mobilithek den von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betriebenen Mobilitäts-Datenmarktplatz (MDM) als nationaler Zugangspunkt sowie die M-Cloud des BMDV ab. Die Mobilithek steht unter direkter Hoheit des Bundesverkehrsministeriums.
Bereits Anfang März hatten die Macher der Mobilität gemeinsam mit dem Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) ein Internet-Seminar für diejenigen Taxi- und Mietwagenunternehmer veranstaltet, die gemäß MDV seit dem 1. Juli 2022 auch dynamische Daten liefern müssen. Ausgenommen von dieser Plicht sind laut Verordnung nur Einzelunternehmer (Soloselbständige). Links zu einer Videoaufzeichnung der Veranstaltung auf Youtube sowie zu den Präsentationen sind unter https://mobilithek.info/blog/webinar-pbefg zu finden.
Ziel der Mobilitätsdatenverordnung und der Mobilithek ist zum einen, multimodale Reiseinformationsdienste zu ermöglichen. Zum Beispiel könnte es künftig eine Smartphone-App dem Eisenbahn-Fahrgast ermöglichen, schon aus dem Zug festzustellen, ob Taxis vor dem Bahnhof stehen oder ob er sich eines rufen muss. Die App könnte dank der Daten aus der Mobilithek auch wissen, welche Taxiunternehmen in der Region aktiv sind. Zum anderen soll es die Mobilithek den Kommunen erleichtern, die Kontrolle der Regeln des Personenbeförderungsgesetzes zu erleichtern – Stichwort: plattformbasierte Taxi-ähnliche Dienstleistungen mit Mietwagen.
Nicht zu verwechseln ist die Mobilithek mit dem auf kommerziellen Datenaustausch ausgerichteten Datenraum Mobilität/Mobility Data Space (DRM/MDS). Diese vom BMDV geförderte Einrichtung versteht sich als „Partnerbörse“, die bilaterale Datennutzungsabkommen vermittelt, und besitzt keine eigenen Serverstrukturen. Nach Angaben einer Sprecherin des BMDV gegenüber taxi heute soll es aber perspektivisch möglich werden, Daten von Mobilithek und DRM/MDS mit dem Einverständnis der Dateneigentümer miteinander zu verflechten. roe
BMDV legt Strukturdaten des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes vor
News vom 27.06.2022 von Dietmar Fund
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat eine statistische Sondererhebung mit Stand 31.12.2020 veröffentlicht.
Im ländlichen Raum gibt es ein Taxisterben, das durch Mietwagen-Angebote nicht ausgeglichen wird. In Großstädten wie in Berlin nimmt die Zahl der Fahrzeuge zwar zu, doch verliert das Taxi dort Marktanteile. Diese Marktbeobachtung sieht der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) durch die statistische Sonderhebung Taxi- und Mietwagenverkehr 2020 bestätigt, die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Juni veröffentlicht hat. Wie bei derlei Statistiken üblich, wird sie mit deutlichem Zeitverzug vorgelegt und hatte den Stichtag 31.12.2020. Laut dem Verband hat das Ministerium damit seine Daten im üblichen Vier-Jahres-Rhythmus erneuert.
Der BVTM nennt als wesentliche Ergebnisse, dass es 2020 insgesamt 32.256 Unternehmen mit 98.901 Fahrzeugen gegeben habe. Das entspricht einem Rückgang der Unternehmen um acht Prozent seit der letzten Erhebung 2016, während die Anzahl der Fahrzeuge um drei Prozent zugenommen hat. Die Zahl der Taxis habe zwischen 1996 und 2020 um 5 Prozent abgenommen, während die Zahl der Mietwagen in diesem Zeitraum um 14 Prozent zugenommen habe.
„Dramatische Veränderungen“ registriert der BVTM in den Flächenländern. In Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern habe ungefähr jedes zweite Taxiunternehmen aufgegeben. Die Sondererhebung führt zwischen 2016 und 2020 für Niedersachsen einen Rückgang von 988 auf 561 Unternehmen oder ein Minus von 43,2 Prozent auf. Für Mecklenburg-Vorpommern nennt das Dokument einen Rückgang von 334 auf 174 Unternehmen oder ein Minus von 47,9 Prozent. Während die Zahl der Taxen in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Rückgang von 41,9 Prozent in etwa analog verlief, ging sie in Niedersachsen nur um 5,2 Prozent zurück, was auf eine Vergrößerung der Betriebe hindeutet. Nur in Berlin (mit -20,2 Prozent) und Brandenburg (mit -22,1 Prozent) sowie gab es ähnlich drastische Rückgänge der Genehmigungen für Taxiunternehmen. Sachsen lag mit einem Rückgang um 10,6 Prozent ebenfalls noch im zweistelligen Bereich. Alle anderen Bundesländer hatten nur einstelligen Veränderungen zu verzeichnen.
„Besonders rasant“ habe sich der Markt in Berlin entwickelt, schreibt der BVTM. Dort gebe es jetzt 17 Prozent weniger Taxis, während die Zahl der Mietwagen um 188 Prozent gestiegen sei. Die Zahl der Taxiunternehmen sei um 20 Prozent gesunken.
Laut den Beobachtungen des BVTM verstärken sich in der Sondererhebung festgestellten Trends seither noch. Um hier gegenzusteuern, fordert der Dachverband Mindesttarife für Mietwagen, die Einführung nun möglicher weiterer Festpreise für Taxifahrten und die Einbindung des Taxis in die Förderung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV).
Interessierte Leserinnen und Leser können die Sondererhebung im Download-Bereich dieser Meldung herunterladen. Sie dürfte auch für die Taxi-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner der Fahrzeughersteller interessant sein, deren Zahl im Berichtszeitraum auch nicht gewachsen ist. Vor ein paar Jahren traten immer mal wieder welche hoffnungsvoll neu an und erkundigten sich als erstes, wie viele Taxiunternehmen es denn gäbe, wie viele Taxis sie hätten und wie lange die gefahren würden. Die letzte dieser Anfragen liegt nun auch schon einige Zeit zurück, weil die Betreuung des Taxi- und Mietwagengewerbes in der Regel nur noch eine von vielen Aufgaben ist und neben einem hohen Aufwand nur kleine Stückzahlen mit sich bringt.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin