Auf der Autobahn hat der gestaute Verkehr Vorrang

Beim Einfädeln auf eine Autobahn gilt auch im Stau das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Bild: Dietmar Fund
Beim Einfädeln auf eine Autobahn gilt auch im Stau das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Auf der Autobahn fahrende Fahrzeuge haben immer Vorrang, auch, wenn sie im Stau stehen. Wer sich von der Einfädelspur aus zwischen sie drängelt und eine Kollision verursacht, muss einen Großteil des Schadens selbst tragen. Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht (OLG) Celle am 23. August 2021 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 14 U 186/20. In dem verhandelten Fall ging es um einen Ferrari-Fahrer, der wegen des auf der rechten Fahrspur stehenden Verkehrs vor einem Lkw nach links einscherte. Dabei kam es zum Zusammenstoß. Daraufhin verlangte der Ferrari-Fahrer den Ersatz des vollen Schadens.

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Seite 22 | Rubrik Recht & Steuern
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