Hilfsbeamte dürfen keine Knöllchen verteilen

Über das Urteil des OLG Frankfurt am Main wird sich so manche Kommune ärgern. Bild: OLG Frankfurt am Main
Über das Urteil des OLG Frankfurt am Main wird sich so manche Kommune ärgern. Bild: OLG Frankfurt am Main
Dietmar Fund

Autofahrerinnen und Autofahrer, die zu lange oder falsch geparkt haben, dafür ein Verwarngeld bezahlen sollen und rechtsschutzversichert sind, können jetzt genauer prüfen, wer Geld von Ihnen möchte. Hat die Kommune keine eigenen Mitarbeiter eingesetzt, sondern nur „Hilfsbeamte“ über eine Arbeitnehmerüberlassung, sind die „Knöllchen“ hinfällig. Das ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main, das das Aktenzeichen 
2 Ss-OWi 963/18 trägt. Es hat die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister für unzulässig erklärt.

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Seite 14 | Rubrik Recht & Steuern
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