Autofahrerinnen und Autofahrer, die zu lange oder falsch geparkt haben, dafür ein Verwarngeld bezahlen sollen und rechtsschutzversichert sind, können jetzt genauer prüfen, wer Geld von Ihnen möchte. Hat die Kommune keine eigenen Mitarbeiter eingesetzt, sondern nur „Hilfsbeamte“ über eine Arbeitnehmerüberlassung, sind die „Knöllchen“ hinfällig. Das ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main, das das Aktenzeichen 2 Ss-OWi 963/18 trägt. Es hat die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister für unzulässig erklärt.
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