Robotaxis in München: So sollen Waymo und Uber auf die Straße kommen

Für den fahrerlosen Regelbetrieb müssen die Anbieter ein dreistufiges Genehmigungsverfahren durchlaufen. Bei Unfällen gelten zudem besondere Haftungsgrenzen für autonome Fahrzeuge.

Ein fahrerloses Robotaxi der Google-Schwesterfirma Waymo ist im Straßenverkehr in San Francisco unterwegs. Im kommenden Jahr sollen sie auch in München verfügbar sein. | Foto:  dpa/Andrej Sokolow
Ein fahrerloses Robotaxi der Google-Schwesterfirma Waymo ist im Straßenverkehr in San Francisco unterwegs. Im kommenden Jahr sollen sie auch in München verfügbar sein. | Foto: dpa/Andrej Sokolow

Die US-Unternehmen Waymo und Uber treiben ihre Pläne für Robotaxis in München voran. Waymo will Ende 2027 fahrerlose Taxis in der bayerischen Landeshauptstadt einsetzen und hat bereits erste Testfahrten mit Fahrern an Bord gestartet. Uber arbeitet für ein vergleichbares Vorhaben mit dem israelischen Start-up Autobrains zusammen. Nach Informationen von BR24 testet Autobrains derzeit auf Strecken zwischen Olympiapark und Hauptbahnhof. 2027 sollen bei diesem Projekt erstmals Fahrgäste befördert werden.

München soll dabei nicht allein als Testgebiet dienen. Die Anbieter bereiten nach den vorliegenden Angaben einen späteren kommerziellen Einsatz vor. Waymo verweist bei der Wahl des Standorts auf die Voraussetzungen Münchens für Mobilität und Technologie. In der Testphase soll die Technik an die örtlichen Verkehrsbedingungen angepasst werden. Uber begründet die Standortwahl mit der Ingenieurtradition, der Automobilindustrie und dem Verkehrsnetz der Stadt, das unterschiedliche Straßentypen umfasst.

Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge

Die rechtliche Grundlage für autonomes Fahren in Deutschland wurde mit einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Jahr 2021 geschaffen. Voraussetzung für den Einsatz autonomer Fahrzeuge ist unter anderem ein festgelegter Betriebsbereich. Außerdem muss eine technische Aufsicht vorhanden sein, die das Fahrzeug jederzeit stoppen kann. Diese Aufsicht muss sich nicht an Bord befinden, sondern kann aus der Ferne eingreifen.

Für einen regulären fahrerlosen Robotaxi-Betrieb in München müssen die Anbieter ein dreistufiges Verfahren durchlaufen. In einem ersten Schritt ist eine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt erforderlich. Anschließend muss die Landesbaudirektion Bayern den vorgesehenen Betriebsbereich genehmigen. Als Betriebsbereich könnte beispielsweise das Münchner Stadtgebiet festgelegt werden. Im dritten Schritt ist eine Zulassung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr durch die zuständige Zulassungsstelle notwendig.

Waymo und Uber befinden sich bislang noch im Testbetrieb. Nach Angaben der Landesbaudirektion Bayern liegen dort deshalb noch keine entsprechenden Genehmigungsanträge vor. Die am Verfahren beteiligten Stellen befänden sich jedoch bereits im Austausch.

Halter haftet bei Unfällen

Auch die Haftung für mögliche Unfälle ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich haftet bei einem autonomen Fahrzeug der Halter. Grundlage dafür ist die Gefährdungshaftung, bei der die Haftung an die Gefahr anknüpft, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs entsteht.

Für autonome Fahrzeuge gelten höhere Haftungsobergrenzen als für herkömmliche Autos. Bei diesen liegt die maximale Haftung bei fünf Millionen Euro für Personenschäden und einer Million Euro für Sachschäden. Für Robotaxis werden im Ausgangstext Haftungsobergrenzen von bis zu zehn Millionen Euro für Personenschäden und zwei Millionen Euro für Sachschäden genannt.

Während der laufenden Tests kann zusätzlich der Sicherheitsfahrer für Schäden haftbar gemacht werden, wenn er seine Überwachungspflicht vernachlässigt hat. Ist ein technischer Fehler für einen Unfall verantwortlich, kann nach den vorliegenden Angaben auch der Hersteller zur Verantwortung gezogen werden.

IAA Mobility als möglicher Einsatztermin

München ist zugleich Standort der IAA Mobility. Für die Veranstaltung im Jahr 2027 sollen erstmals Robotaxis eingesetzt werden. Die Pläne treffen dabei auf politische Unterstützung für die Erprobung des autonomen Fahrens. Das Bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt Unternehmen, die diese Technologie im Freistaat voranbringen. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bewertet die Testaktivitäten von Waymo positiv.

Gleichzeitig stößt der Einstieg der US-Anbieter auf Kritik. Markus Lienkamp, Professor für Autonomes Fahren an der Technischen Universität München, sieht Defizite bei der Entwicklung entsprechender Technologien in Deutschland und kritisiert vor diesem Hintergrund die Marktöffnung für US-Unternehmen.

Auch Florian von Brunn, wirtschafts- und digitalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, kritisiert die Entwicklung. Er verweist unter anderem darauf, dass Technologie und mögliche Gewinne aus dem Geschäft bei US-Unternehmen lägen. Zudem sieht er offene Fragen beim Umgang mit den anfallenden Daten. Autonomes Fahren sei in Bayern über Jahre mit öffentlichen Mitteln gefördert worden und müsse aus seiner Sicht deshalb auch von heimischen Akteuren umgesetzt werden.

Aiwanger verweist dagegen darauf, dass die Staatsregierung auch deutsche Hersteller dazu bewegen wolle, die Marktchancen des autonomen Fahrens zu nutzen. Die Aktivitäten internationaler Anbieter ordnet er in die grundsätzliche Offenheit Bayerns für Innovationen und technischen Fortschritt ein. (Quelle: BR24)

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