Wenn ein Autofahrer auf der linken Spur einer dreispurigen Autobahn mit 150 km/h auf einen Spurwechsler auffährt, muss er einen großen Teil der Schuld mittragen. Das entschied das Landgericht Leipzig in einem Fall mit dem Aktenzeichen 4 O 2474/17. In dem verhandelten Fall hatte der Überholende beschleunigt, während der Spurwechsler noch nicht auf der Mittelspur angelangt war. Das Gericht betonte, dass ein Spurwechsler so fahren müsse, dass er andere nicht gefährde. Daher habe er mit 60 Prozent die Hauptlast zu tragen. Sein Unfallgegner müsse mit 40 Prozent haften, weil er zu früh beschleunigt habe und über 130 km/h gefahren sei.df
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