Landgericht Frankfurt vertagt Uber-Urteil

Dietmar Fund

Erst für den 19. Dezember 2019 plant das Landgericht Frankfurt am Main die Urteilsverkündung zur Klage der Taxi Deutschland Servicegenossenschaft für Taxizentralen. Die Genossenschaft vertritt in dem Verfahren die Meinung, das Unternehmen Uber B.V. betreibe Personenbeförderung, ohne die dazu nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nötige Genehmigung zu haben. Außerdem verhindere die Vermittlungstechnik von Uber nicht, dass Fahrer Aufträge direkt von Uber zugewiesen bekommen, obwohl die Fahraufträge laut PBefG am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers eingehen müssen.

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Artikel Landgericht Frankfurt vertagt Uber-Urteil
Seite 17 | Rubrik Gewerbepolitik
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