Auch eine gelbe Ampel kann teuer kommen

Wenn man nach einer auf Gelb umgesprungenen Ampel auf die Kreuzung fährt, kann man unter Umständen auch noch wegen überhöhter Geschwindigkeit belangt werden.

Auch in Großstädten stehen an Kreuzungen oft solche Blitzer. Dort sollte man tunlichst nur bei Grün in die Kreuzung einfahren. (Foto: Dietmar Fund)
Auch in Großstädten stehen an Kreuzungen oft solche Blitzer. Dort sollte man tunlichst nur bei Grün in die Kreuzung einfahren. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Viele Fahrer und sicher auch ein paar Fahrerinnen von Taxis und Mietwagen drücken lieber aufs Gas, anstatt zu bremsen, wenn eine Ampel auf Gelb umspringt. Passiert das an einer Ampelkreuzung mit einem „Ampelblitzer“, kann man unter Umständen zusätzlich zum Bußgeld für den Rotlichtverstoß ein zweites für Geschwindigkeitsüberschreitung aufgebrummt bekommen. Darauf weist die Plattform anwalt.de hin.

Ihr zufolge bedeutet eine gelbe Ampel, dass man sein Fahrzeug zum Stehen bringen und nicht mehr in die Kreuzung einfahren soll. Wer dagegen verstößt, käme aber mit einem Bußgeld von 10 Euro noch glimpflich davon.

Mit diesem Betrag käme man auch davon, wenn man zwar schon bei Rotlicht in die Kreuzung einfährt, aber gleich hinter der Haltelinie anhält. Das gelte dann als Haltelinienverstoß, für den ein Verwarngeld von 10 Euro vorgesehen sei.

Welche Konsequenzen drohen, wenn die Ampel schon Rot gezeigt hat, hängt davon ab, wie lange sie schon auf Rot stand. War sie das weniger als eine Sekunde lang, gilt das als „einfacher Rotlichtverstoß“. Für ihn sind 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Bei einer schon länger als eine Sekunde Rot zeigenden Ampel begeht man einen „qualifizierten Rotlichtverstoß“. Er wird mit 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.

In beiden Fällen wird härter geurteilt, wenn man bei Ampelrot andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder etwas beschädigt. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß drohen dann schon bis zu 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß steigt das Bußgeld demnach auf bis zu 360 Euro.

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