Musikhören im Straßenverkehr: Diese Regeln gelten
Nach Angaben der Arag wird immer wieder wird ein älteres Grundsatzurteil aus Zeiten des Walkmans herangezogen – das jedoch weiterhin gültig bleibt.
Urteil des OLG
Im Jahr 1987 entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: Ss 12/87), dass Kopfhörer beim Radfahren nicht erlaubt sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu hoch ist. Gleiches gilt am Steuer eines Fahrzeugs: Auch beim Autofahren ist also laute Musik tabu.
Die Rechtsexperten verweisen außerdem auf die Straßenverkehrsordnung (StVO):
„Wer ein Fahrzeug führt, hat dafür zu sorgen, dass seine Sicht und sein Gehör nicht beeinträchtigt werden.“ (23 Absatz 1).
Lautstärke anpassen
Grundsätzlich ist Musikhören demnach beim Fahrrad-, Auto- oder Lkw-Fahren erlaubt. Allerdings müsse die Lautstärke so eingestellt sein, dass Umgebungsgeräusche - beispielsweise Klingeln, Hupen oder Martinshörner - weiterhin wahrgenommen werden können.
Mögliches Bußgeld
Werde die Musik zu laut aufgedreht, kann dies laut Arag-Experten ein Bußgeld von zehn Euro zur Folge haben. Die Juristen weisen zudem darauf hin, dass bei Unfällen die Nutzung von Kopfhörern sogar zu einer Mitschuld führen und Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach sich ziehen kann.
Ebenfalls verboten ist es, während der Fahrt im Handy nach dem Lieblingslied zu suchen - abhängig von der Gefährdungslage kann ein Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro anfallen, so die Arag.
Daher werden Kopfhörer empfohlen, die Umgebungsgeräusche durchlassen. So ist es möglich, Musik zu hören und zugleich Verkehrsgeräusche wahrzunehmen. Damit wird sich auch implizit gegen Kopfhörer mit Noise-Cancelling-Technologie ausgesprochen, also Kopfhörer, die Umgebungsgeräusche für einen besseren Musikgenuss filtern.
Und auch für Jogger und Fußgänger, die sich im Straßenverkehr bewegen, gilt demnach: Musik leise stellen, sodass Umgebungsgeräusche wahrnehmbar bleiben.
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