(dpa/tmn) Ein Taxifahrer fuhr zunächst bei Grün in eine Kreuzung ein und wechselte dort auf eine rot gesperrte Abbiegespur. Das Bayerische Oberste Landesgericht sieht darin einen Rotlichtverstoß – unabhängig davon, ob andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wurden.