Mit Urteil vom 14. Januar 2026 hat das Verwaltungsgericht München die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Taxiunternehmern im Genehmigungsverfahren konkretisiert. Im Mittelpunkt der Entscheidung mit dem Aktenzeichen M 23 K 24.3847 stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Antragsteller die Wiedererteilung einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen zu versagen ist, wenn er sein Taxi wenig eingesetzt hat. Der klagende Taxibetreiber begehrte die neuerliche Erteilung seiner Taxigenehmigung, nachdem sein vorheriger Antrag von der zuständigen Behörde schon abgelehnt worden war.
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