Vermögensdelikte wirken auf die Eignung zur FzF

Mit der Entziehung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wegen fehlender charakterlicher Eignung befasste sich aktuell das Verwaltungsgericht Bremen (VG Bremen).
Bild: Karl-Heinz Bartl/HUSS-VERLAG
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Redaktion (allg.)
Charaktereigenschaften bei Erteilung des P-Scheins maßgeblich

Das VG Bremen befand dabei auch nicht führungszeugnisrelevante Verurteilungen wegen wiederholter Vermögensdelikte als relevant. In seinem Beschluss vom 1.12.2025 (Az. 5 V 3163/25) konkretisierte es insbesondere die Reichweite der Verwertbarkeit strafrechtlicher Verurteilungen durch die Fahrerlaubnisbehörde. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob auch solche Verurteilungen berücksichtigt werden dürfen, die nach § 32 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen sind.

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Seite 23 | Rubrik Recht & Steuern
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