Streit um Plattform-Mietwagen: Berlin verschärft Kurs im Personenbeförderungsrecht

Im Berliner Abgeordnetenhaus wird Anfang Juni ein Antrag beraten, mit dem SPD und CDU auf Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes drängen. Im Zentrum stehen digitale Kontrolle, mehr Markttransparenz und strengere Regeln für plattformvermittelten Mietwagenverkehr.

Symbolbild: Politik und Behörden nehmen den Berliner Mietwagen- und Taxiverkehr stärker unter die Lupe, um Transparenz und Rechtsdurchsetzung zu verbessern. | Foto: KI-generiert
Symbolbild: Politik und Behörden nehmen den Berliner Mietwagen- und Taxiverkehr stärker unter die Lupe, um Transparenz und Rechtsdurchsetzung zu verbessern. | Foto: KI-generiert

Initiiert wurde der Vorstoß von Tino Schopf, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Der Antrag richtet sich an den Berliner Senat mit dem Ziel, auf Bundesebene Einfluss auf die laufende Evaluierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zu nehmen. Für das Taxigewerbe ist das bemerkenswert, weil viele Forderungen direkt an den Konfliktlinien der vergangenen Jahre ansetzen.

Mietwagenregister und Digitalisierung

Künftig soll es nach dem Willen der Antragsteller ein öffentlich einsehbares Register konzessionierter Mietwagenunternehmen geben. Behörden könnten damit Genehmigungen schneller prüfen und dubiose Konstruktionen leichter erkennen. Hintergrund ist die seit Jahren kritisierte Praxis, dass Fahrzeuge mit Konzessionen aus entfernten Landkreisen dauerhaft in Großstädten unterwegs sind. Bislang fehlt dafür eine bundesweite Datenbasis.

 

Zugleich rückt die Politik die Vermittlungsplattformen stärker in den Fokus. Plattformen appbasierter Fahrdienste sollen ausdrücklich der behördlichen Aufsicht unterstellt werden. Außerdem sollen Genehmigungsbehörden Zugriff auf digital erfasste Fahrtdaten erhalten. Der Antrag reagiert damit auf ein Problem, das Kontrollbehörden seit Langem schildern: Unternehmen stellen Daten teilweise nur in Papierform bereit, obwohl sie digital vorliegen. Die Auswertung wird dadurch aufwendig oder faktisch unmöglich.

Auch wirtschaftlich zielt der Vorstoß auf die Plattformökonomie. § 51a PBefG, der Festpreise im Mietwagenverkehr regelt, soll präzisiert werden. Konkret geht es darum, wann öffentliche Verkehrsinteressen als gefährdet gelten. Damit schafft die Politik indirekt die Grundlage für Mindestbeförderungsentgelte gegen ruinösen Preiswettbewerb.

Keine Ausnahme bei der Wegstreckenzählerpflicht

Ein weiterer Punkt betrifft die Wegstreckenzählerpflicht. Ausnahmen für plattformbasierte Mietwagenverkehre sollen entfallen. Der Wegstreckenzähler gilt im Gewerbe als wichtiges Instrument zur fiskalischen Kontrolle. Gerade im Mietwagenbereich hatten Zoll und Ermittlungsbehörden in den vergangenen Jahren immer wieder auf Probleme bei Umsatzdokumentation und Sozialabgaben hingewiesen.

 

Daneben fordert der Antrag bundeseinheitliche Leitlinien zur Anwendung des PBefG. Das Bundesverkehrsministerium soll „Allgemeine Grundsätze“ veröffentlichen, damit Genehmigungsbehörden bundesweit einheitlicher arbeiten. Denn bislang unterscheiden sich Kontrolldichte und Verwaltungspraxis je nach Kommune erheblich.

Für das Berliner Taxigewerbe hat der Vorstoß politische Signalwirkung. Der Antrag beschreibt Mobilität ausdrücklich als Teil öffentlicher Daseinsvorsorge. Der Plattformverkehr wird nicht abgeschafft, soll sich aber nicht mehr – wie bisher – größtenteils der staatlichen Kontrolle entziehen können. 

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