TMV Think Tank: Einheitliche Regeln, unterschiedliche Wege – wie das „Einheitsgewerbe“ die Branche in Österreich verändert hat

In Österreich hatte man das System der Personenbeförderung vor fünf Jahren grundlegend neu aufgestellt. Mit der Einführung des sogenannten Einheitsgewerbes hat der Gesetzgeber das lange Nebeneinander von Taxi- und Mietwagengewerbe beendet.

In Österreich gilt seit etwa fünf Jahren das sogenannte "Einheitsgewerbe".| Foto: Taxi 40100
In Österreich gilt seit etwa fünf Jahren das sogenannte "Einheitsgewerbe".| Foto: Taxi 40100

Ziel war es, gleiche Rahmenbedingungen für alle Anbieter zu schaffen – unabhängig davon, ob sie klassische Taxifahrten oder digital vermittelte Fahrten anbieten. In der Praxis zeigt sich jedoch: Einheitlich ist vieles nur auf dem Papier. Die Reform trat Anfang der 2020er Jahre in Kraft und fasste die Tätigkeiten unter dem Titel „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi)“ zusammen. Damit gelten nun für alle Betreiber dieselben bundesrechtlichen Grundsätze – vom klassischen Taxi am Standplatz bis zur App-vermittelten Fahrt. Rechtsgrundlage ist das Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG), flankiert von der Bundesbetriebsordnung. Diese legt allgemeine Pflichten fest, etwa zu Sicherheit, Verbraucherschutz und Gewerberecht. Die Detailregeln – von Fahrzeugausstattung bis zu Tariffragen – bestimmen die Länder über eigene Landesbetriebsordnungen.

Neue Pflichten für Fahrer und Betreiber

Für das Fahrpersonal bedeutete die Reform klare Anforderungen: Seit 2021 ist ein Taxilenkerausweis Pflicht. Die Befähigung soll die Qualität sichern und die Vergleichbarkeit im Berufsbild fördern. Fahrzeuge müssen je nach Landesvorgabe über bestimmte Ausstattungen verfügen und Emissionsstandards erfüllen. Fahrgäste erhalten zudem klar geregelte Informationen über Tarife und Beschwerdemöglichkeiten.

Auch Betreiber müssen sich stärker an formale Vorgaben halten. In städtischen Gebieten gilt meist die Pflicht zu Taxametern und sichtbarer Kennzeichnung – Regelungen, die früher ausschließlich für das Taxigewerbe galten. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die wachsende Bedeutung digitaler Vermittlerplattformen und auf die Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen.

Wien setzt auf E-Taxis, Steiermark auf Kontinuität

Wie unterschiedlich die Länder ihre Spielräume nutzen, zeigt der Vergleich zwischen Wien und der Steiermark. Die Hauptstadt hat ihre Landesbetriebsordnung umfassend überarbeitet. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen dort nur noch emissionsfreie Taxis neu zugelassen werden – reine Elektrofahrzeuge oder Modelle mit Brennstoffzelle. Ausnahmen gibt es nur für rollstuhlgerechte Fahrzeuge. Zugleich wurden Kennzeichnungspflichten und Informationsregeln verschärft: Fahrgäste müssen über Tarife, Fahrzeugtyp und Beschwerdewege informiert werden, Taxameter sind verpflichtend. Wien setzt damit deutliche Akzente in Richtung Umwelt- und Verbraucherschutz.

Die Steiermark geht pragmatischer vor. Auch dort wurden Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebe in das neue Rechtssystem überführt. Der Fokus liegt auf technischer Mindestqualität – etwa Klimaanlagen und Sicherheitsausstattung – sowie klaren Verfahren für Konzessionen. Umweltauflagen sind enthalten, ein verbindlicher Zeitplan für den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge existiert jedoch nicht.

Spannungsfeld zwischen Einheit und Vielfalt

Das Einheitsgewerbe hat formale Hürden abgebaut und Mindeststandards geschaffen. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis, dass föderale Unterschiede erhalten bleiben. Für Unternehmer bedeutet das: Neben den bundesrechtlichen Pflichten müssen sie regionale Besonderheiten kennen und umsetzen.

Auch wirtschaftlich bleibt das neue System in Bewegung. Die Bundeswettbewerbsbehörde untersucht, wie sich die Angleichung auf Wettbewerb und Preise auswirkt – vor allem im Hinblick auf digitale Plattformen. Diese verändern Nachfrage und Marktstruktur deutlich schneller, als es die Regulierung erfassen kann.

Ein Modell für Deutschland?

Die Reform des österreichischen Personenbeförderungsrechts sollte Fairness schaffen – zwischen traditionellen Taxis und neuen Vermittlungsformen. Tatsächlich hat sie ein rechtlich einheitlicheres, praktisch aber weiterhin vielfältiges Geflecht entstehen lassen. Fahrerinnen, Betreiber und Plattformen bewegen sich heute in einem System, das mehr Transparenz bringt, aber weiterhin regionale Unterschiede zulässt. TMV-Präsident Thomas Kroker meinte nach dem Vortrag von Christian Holzhauser (einer der Geschäftsführer von Taxi 40100), er sähe in diesem Konzept durchaus Chancen für die deutsche Taxi-Branche.

 

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