Keine Wegstreckenzähler für Mietwagen? Darmstadt will die Ausnahme zur Regel machen und öffnet damit die Tore für Uber & Co.

Ein Signal mit Sprengkraft für die Taxi-Branche! Wie Taxi heute aus internen Kreisen erfuhr, sollen Mietwagen mit Festpreis-Buchung in Darmstadt künftig generell von der Pflicht zum Wegstreckenzähler befreit werden. Öffnen die Hessen damit endgültig die Tore für Uber & Co.?

In die Tonne mit dem Wegstreckenzähler - Darmstadt plant eine generelle Ausnahme für Mietwagen, die nach Festpreis fahren. Uber & Co. werden sich freuen.| Foto: KI generiert
In die Tonne mit dem Wegstreckenzähler - Darmstadt plant eine generelle Ausnahme für Mietwagen, die nach Festpreis fahren. Uber & Co. werden sich freuen.| Foto: KI generiert

Die Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers in Mietwagen wirft seit Jahren Fragen auf – zwischen den Ansprüchen der Regulierung, neuem Wettbewerbsdruck und digitalen Buchungsmodellen. Ein aktuelles Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt hat nun für Aufsehen gesorgt: Mietwagen, die ausschließlich Festpreisfahrten durchführen, sollen generell von der Einbaupflicht befreit werden.

Die gesetzliche Vorgabe

Nach § 30 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sind Mietwagen mit einem leicht ablesbaren Wegstreckenzähler auszustatten – unabhängig davon, ob der Fahrpreis am Ende kilometerabhängig berechnet wird oder nicht. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gibt hierbei eine eindeutige Marschrichtung vor: Transparenz beim Fahrpreis, Nachvollziehbarkeit für Kunden, Kontrolle für Behörden. Nur wenn ausnahmslos Festpreise vereinbart und vor Fahrantritt dokumentiert werden, sieht die BOKraft die Möglichkeit vor, durch eine Ausnahmegenehmigung auf den Einbau zu verzichten.

Die Praxis und die Rolle der Festpreise

In der Praxis heißt das: Für Fahrten, bei denen der Preis individuell nach Strecke berechnet wird (beispielsweise klassische Mietwagenaufträge oder per App vermittelte Fahrten ohne vorherigen Festpreis), bleibt der Wegstreckenzähler Pflicht. Wird jedoch jeder Beförderungsauftrag ausschließlich zum Festtarif abgerechnet und dies durch entsprechende Eintragungen in den Genehmigungsdokumenten attestiert, kann eine Ausnahme genehmigt werden. Diese Ausnahme ist für Unternehmen, die keinen Taxi-ähnlichen Verkehr betreiben - zum Beispiel für Chauffeursdienste – in die Verordnung aufgenommen worden.

Die Darmstädter Generalausnahme

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit der generellen Ausnahme für Mietwagen, die nur Festpreise fahren, eine äußerst weitreichende Liberalisierung beschlossen: Unternehmen müssen keinen Wegstreckenzähler mehr einbauen, sofern kein Kilometerpreis abgerechnet wird und dies in der Konzession vermerkt ist. Befürworter mögen das mit „Bürokratieabbau“ oder auch mit der „Anpassung an die digitale Vermittlungspraxis“ begründen.

Bürokratieabbau an der falschen Stelle

Die Ausnahme bietet ein Einfallstor für Missbrauch. Mietwagenunternehmer können durch die reine Behauptung von Festpreisen die Messbarkeit und Nachvollziehbarkeit tatsächlicher Fahrtstrecken umgehen, was die Gefahr von Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung weiter steigen lässt. TSE-konforme Wegstreckenzähler geben hingegen einen Manipulationsschutz wie im Taxi, auch bei bargeldlosen Zahlungen.

Es mutet befremdlich an: Ab 2026 unterliegen alle Taxi-Unternehmer der TSE-Pflicht und sind damit steuerrechtlich noch besser kontrollierbar. Gleichzeitig gibt man in Darmstadt ein Instrument, die Mietwagenbetriebe überprüfen zu können, aus der Hand.

So mancher Verwaltungsbeamte mag sich kurzfristig über den vereinfachten Genehmigungsvorgang bei einer Mietwagen-Betrieb-Neugründung freuen. Innerhalb kürzester Zeit werden aber Uber & Co. den Darmstädter Regierungsbezirk mit Anträgen überfluten. Leidtragende werden nicht nur die Taxi-Unternehmer in Darmstadt sein - auch Frankfurt und Wiesbaden, auch Mannheim und Heidelberg werden die verfehlte Politik zu spüren bekommen.

Ein Schritt zurück bei Transparenz

Das Ziel, Transparenz und Fairness für Verbraucher und Behörden zu sichern, wird durch die Generalausnahme konterkariert. Die gesetzliche Messlatte für alle gleich hochzulegen, wäre im Sinne eines transparenten, fairen Wettbewerbs und einer nachhaltigen Branchenentwicklung zwingend. Nur so können Steuerbehörden, Kunden und faire Anbieter sicherstellen, dass hinter jeder Mietwagenfahrt nachvollziehbare Daten stehen – ganz gleich, wie der Preis am Ende zustande kommt.

Die Ausnahmeregelung des Regierungspräsidiums Darmstadt macht vor allem Uber & Co. ein Geschenk, schwächt die wichtigen Bemühungen um Transparenz und Chancengleichheit in einer hart umkämpften Branche und sendet ein äußerst bedenkliches Signal!

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