Bamberger Fußgängerzone bleibt für Taxis zugänglich

Eine mündliche Sonderregelung aus den 70er-Jahren soll lediglich im Oktober im Stadtrat rechtssicher schriftlich fixiert werden.

In die Fußgängerzone Bambergs dürfen Taxis an Werktagen bei genehmigten Ausnahmen einfahren. (Foto: Steffen Schützwohl / BAMBERG Tourismus & Kongress Service)
In die Fußgängerzone Bambergs dürfen Taxis an Werktagen bei genehmigten Ausnahmen einfahren. (Foto: Steffen Schützwohl / BAMBERG Tourismus & Kongress Service)
Dietmar Fund

Der Taxiunternehmer Oliver Meißner aus Hirschaid bei Bamberg hat sich gegenüber taxi heute heftig darüber beschwert, dass Taxis nicht mehr in die Bamberger Fußgängerzone einfahren dürften, um dort gehbehinderte Fahrgäste zum Beispiel zu Arztpraxen zu bringen. Das ärgere auch viele Kollegen. Zu diesem Vorwurf nahm Ulrike Siebenhaar Stellung, die Leiterin des Amtes für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Sie schrieb, seit 1976 gelte die Fußgängerbereichssatzung der Stadt Bamberg. Ihr zufolge sei die Fußgängerzone grundsätzlich an Werktagen zwischen 18 Uhr abends bis 10.30 Uhr am Morgen für Anlieger, Taxis und den Lieferverkehr befahrbar. Außerdem könnten sich Taxifahrer gemäß einer mündlichen Absprache aus den 70er-Jahren für „seltene und zwingend notwendige Ausnahmen“ beim Straßenverkehrsamt eine „unbürokratische Sondergenehmigung“ geben lassen. Diese Regelung solle am 23. Oktober 2019 im Stadtrat rechtssicher angepasst werden.

In letzter Zeit seien eine Vielzahl von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Sie hätten kritisiert, dass Taxifahrer teils mit hoher Geschwindigkeit zu jeder Tageszeit durch die Fußgängerzone fahren würden, berichtet Ulrike Siebenhaar. Deshalb habe die Verwaltung Kontakt zur Taxigenossenschaft Bamberg eG aufgenommen. Das bestätigte deren Vorstandsmitglied Stefan Dauer. Er sagte zu taxi heute, seine Genossenschaft wolle der mit der Stadt nicht auf Kriegsfuß stehen und nach der Stadtratssitzung könnten Taxis ja wieder einfahren. Es handle sich hier seiner Einschätzung nach um den Protest eines einzelnen Kollegen.

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