Wer Kaffee holt, ist nicht versichert

Wer während der Arbeit bei der Besorgung eines Coffee-to-go stürzt, kann die Folgen nicht als Arbeitsunfall geltend machen, hat das Thüringer Landessozialgericht entschieden.

Wer als Taxi- oder Mietwagenfahrer auf einem „Betriebsweg“ einen Coffee-to-go holt, muss die Folgen eines Sturzes ohne die Hilfe der Berufsgenossenschaft bewältigen. (Foto: Dietmar Fund)
Wer als Taxi- oder Mietwagenfahrer auf einem „Betriebsweg“ einen Coffee-to-go holt, muss die Folgen eines Sturzes ohne die Hilfe der Berufsgenossenschaft bewältigen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Thüringer Landessozialgericht (LSG) in Erfurt hat ein Urteil zum Kaffeeholen gefällt, das auch für die Fahrer von Taxis und Mietwagen relevant sein dürfte. Es hat in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen L 1 U 1312/18 entschieden, dass das Besorgen eines „Coffee-to-go“ während eines Betriebsweges grundsätzlich nicht versichert ist. Wenn ein Arbeitnehmer dabei stürzt und sich verletzt, gilt dies nicht als Arbeitsunfall. Das Gericht bestätigte damit die Position der Berufsgenossenschaft und des Sozialgerichts, das die gegen die Berufsgenossenschaft gerichtete Klage abgewiesen hatte.

Das LSG begründete seine Entscheidung damit, dass das Kaffeeholen auf dem Weg von einem Kunden zum anderen nicht im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehe. Das Zurücklegen des Weges von einem Klienten zum anderen Klienten stehe zwar grundsätzlich als Betriebsweg unter Versicherungsschutz. Die Absicht, in einer Bäckerei einzukaufen, habe jedoch zu einer mehr als nur geringfügigen Unterbrechung dieses versicherten Weges geführt, schreibt das Gericht sinngemäß in seiner Pressemitteilung. Der Kauf eines Coffee-to-go sei als „höchstpersönliche Verrichtung wie die Nahrungsaufnahme“ unversichert.

In dem verhandelten Fall war es um die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes gegangen, die auf dem Wege von einer Kundin zur anderen schnell einen Kaffee in einer Bäckerei holen wollte, dabei stürzte und eine Knieverletzung davontrug. In eine solche Situation könnten auch Taxi- oder Mietwagenfahrer kommen, die zwischen dem Absetzen eines Fahrgasts und der nächsten Vorbestellung kurz einen Kaffee holen möchten.

Logobanner Liste (Views)