Taxi-Bundesverband pocht auf TSE-Übergangsregelung
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) bewertet nach einer Sitzung seines Ausschusses Technik & Digitalisierung die Einführung der TSE-Pflicht für EU-Taxameter ohne INSIKA-Technologie zum 1.1.2024 als „völlig unrealistisch“. Die Übergangsregelung für EU-Taxameter mit INSIKA-Technologie findet er „untauglich und nicht praxisgerecht“. Außerdem würde es zu einer Marktverzerrung kommen, wenn die TSE-Pflicht für Wegstreckenzähler nicht zum gleichen Zeitpunkt eingeführt würde. Das hat Michael Oppermann, Geschäftsführer des BVTM, in einem Allgemeinen Rundschreiben unmittelbar nach der Tagung des Ausschusses am 13. Juli 2023 erklärt.
Der BVTM kündigt darin an, er werde nun beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf eine Übergangsregelung drängen, die für die Unternehmer Rechtssicherheit schaffe. Der Verband werde erneut die gleichzeitige Einführung der TSE für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler einfordern. In Bezug auf Wegstreckenzähler hatte das Ministerium in seiner Neufassung seines Anwendungserlasses zu Paragraf 146 der Abgabenordnung wie in taxi heute bereits berichtet nur auf ein gesondertes Schreiben dazu verwiesen, das bislang noch gar nicht veröffentlich worden ist.
Mit dem Rundschreiben verbreitet der BVTM auch einige „praktische Einschätzungen“. Demnach hätten die Gerätehersteller HALE und Semitron bestätigt, dass ihre aktuellen Taxameter-Modelle für eine Technische Sicherungseinrichtung (TSE) aufgerüstet werden könnten. Dies könne nachträglich durch eine Box oder eine Karte gelöst werden. Deshalb könnten die Unternehmer auch in der jetzt folgenden Zeit der Unsicherheit bereits die aktuellen Taxameter-Modelle einbauen lassen.
Interessant ist auch folgender Hinweis des BVTM: „Der Weiterbetrieb von anderen Taxametern ist nicht direkt sanktionsbewährt. Ein Problem kann auftreten, wenn ein Betriebsprüfer auf TSE-Daten besteht und diese nicht vorliegen. Im schlimmsten Fall könnte er die Daten verwerfen und eine Schätzung vornehmen.“
Der BVTM führt in seinem Rundschreiben folgende Punkte auf, die rein rechtlich laut der Neufassung des Anwendungserlasses zu beachten sind, obwohl deren praktische Umsetzung vielerlei Fragen aufwirft:
- Ab 1.1.2024 müssen alle Taxameter mit TSE ausgestattet sein (Nummer 3.1.2).
- Das gilt auch für alle Taxameter mit INSIKA-Technik, die ab dem 1.1.2021 ausgerüstet wurden (ebd).
- Das gilt auch für alle Taxameter mit INSIKA-Technik, die ab dem 1.1.2021 in ein anderes Fahrzeug eingebaut wurden oder werden (ebd).
- Bis 31.12.2025 dürfen nur solche Taxameter mit INSIKA-Technik weiter betrieben werden, die vor dem 1.1.2021 ausgerüstet wurden und noch im gleichen Fahrzeug sind (ebd).
- Wann Wegstreckenzähler TSE-pflichtig werden, steht in den Sternen beziehungsweise in „einem mit gesonderten BMF-Schreiben veröffentlichten Datum“ (Nummer 4.1.1).
Interessierte Leserinnen und Leser finden die Neufassung des Anwendungserlasses zu Paragraf 146 der Abgabenordnung sowie die Stellungnahme, die der BVTM bereits im April 2023 dazu abgegeben hatte, als pdf-Dateien im Downloadbereich dieser Meldung.
taxi heute hat der Presseabteilung des Bundesministeriums der Finanzen dazu am 17. Juli 2023 folgende Fragen gestellt:
- Haben auch die Taxameterhersteller den Einführungstermin für unrealistisch gehalten?
- Wann soll das gesonderte Schreiben zu Wegstreckenzählern veröffentlich werden?
- Wird die TSE-Pflicht zeitgleich für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler kommen?
- Kommt für das Bundesministerium der Finanzen eine Verschiebung des Einführungstermins in Frage?
- Wenn ja, an welchen Ersatztermin denkt das Ministerium?
Sobald die Antworten vorliegen, wird taxi heute darüber berichten.
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