CDU-Wirtschaftsrat plant Kürzung der Fahrtkostenübernahme durch die GKV – BVTM warnt vor sozialen Folgen
In seinem Papier fordert der Wirtschaftsrat, dass die GKV künftig nur noch für medizinisch notwendige Behandlungen aufkommt und Leistungen wie Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Fahrtkosten nicht mehr solidarisch abgedeckt werden. Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, die Ausgaben der GKV zu senken und die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken.
Die Diskussion um die Kürzung der Fahrtkostenübernahme durch die GKV ist Teil eines umfassenderen Reformvorschlags des CDU-Wirtschaftsrat, der auch andere Leistungen wie Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie betrifft. Ob und in welchem Umfang diese Vorschläge umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Fahrtkosten sollen vom Patienten selbst getragen werden
Der CDU-Wirtschaftsrat schlägt vor, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen für einige Gesundheitsleistungen selbst aufkommen sollen.
„Verschiedene Leistungen lassen sich gut privat absichern oder selbst tragen und sollten nicht länger im Umlageverfahren den Beitragszahlern zur Last fallen“, heißt es in einem Positionspapier.
Dabei werden unter anderem auch Fahrtkosten für Behandlungen genannt.
Die Ausgaben für Fahrtkosten belaufen sich in der GKV im ersten Halbjahr 2025 auf knapp 5,2 Milliarden Euro und sind um etwa zehn Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 gestiegen. Für die zahnärztliche Behandlung – ohne Zahnersatz – haben die gesetzlichen Kassen im ersten Halbjahr 2025 7,4 Milliarden Euro aufgewendet, hier beträgt der Ausgabenanstieg 4,5 Prozent.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) äußert scharfe Kritik an den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats. Michael Oppermann, Geschäftsführer des BVTM, erklärt:
„Ausgerechnet bei den Schwächsten der Gesellschaft will der CDU-Wirtschaftsrat sparen – bei Behinderten, chronisch Kranken und Pflegebedürftigen. Der beste Therapeut nützt nichts, wenn der Patient ihn nicht erreichen kann. Zur Dialyse kann man nicht laufen – auch nicht die Vordenker im CDU-Wirtschaftsrat. Eine Taxifahrt zur Bestrahlung oder zur Chemotherapie ist kein Luxus, sondern eine medizinische Notwendigkeit.“
Keine Fahrtkostenerstattung - mehr stationäre Aufnahmen?
Oppermann verweist auf frühere Kürzungsversuche, die zu dramatischen Folgen führten. So kam es nach der Gesundheitsreform 1989, bei der die Übernahme der Fahrtkosten gestrichen wurde, zu einer akuten Überlastung der Krankenhäuser durch stationäre Aufnahmen – mit deutlich höheren Folgekosten für das Gesundheitssystem. Die Reform wurde nach wenigen Wochen zurückgenommen. 2004 wurde die Regelung erneut verschärft – mit tragischen Folgen: Bereits in der ersten Woche nach der Änderung verstarb ein Dialysepatient, weil er sich das Taxi zur Behandlung nicht mehr leisten konnte. Auch diese Regelung wurde schnell revidiert.
„Es geht hier nicht um ‚bequeme Taxifahrten‘, sondern um ärztlich verordnete, medizinisch notwendige Beförderungen – und zwar nur dann, wenn die strengen Voraussetzungen der Krankenkassenrichtlinien erfüllt sind. Die Vorstellung, jede Fahrt zum Arzt werde automatisch übernommen, ist schlicht falsch“, so Oppermann weiter.
Bereits heute würden Fahrten im Notfall häufig mit Rettungs- oder Krankentransportwagen (RTW/KTW) erfolgen, weil eine Übernahme der Taxikosten verweigert wird. Dabei wären Taxifahrten nicht nur wirtschaftlicher, sondern oft auch patientenschonender.
Oppermann kritisiert zudem die soziale Schieflage der Vorschläge:
„Die Illusion, dass alle Betroffenen diese Fahrten einfach selbst zahlen können, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen. Wir sprechen hier von Menschen mit Demenz, mit Schlaganfällen, mit schweren Behinderungen – nicht von gutverdienenden Patienten mit Chauffeur.“
BVTM fordert solidarische Finanzierung
Statt erneut auf gescheiterte Konzepte zurückzugreifen, fordert der Bundesverband Taxi und Mietwagen eine nachhaltige und solidarische Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Dazu gehöre auch eine faire Verteilung der Beiträge durch den Gesetzgeber an die Krankenkassen.
„Es hilft niemandem, wenn wir hochmoderne Kliniken haben – aber die Patienten kommen nicht mehr hin“, so Oppermann abschließend.
Die Diskussion um die Kürzung der Fahrtkostenübernahme durch die GKV ist Teil eines umfassenderen Reformvorschlags des CDU-Wirtschaftsrat, der auch andere Leistungen wie Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie betrifft. Ob und in welchem Umfang diese Vorschläge umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. (Quellen: BVTM, FAZ, GVK, Ärztezeitung)
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