Fachkundenachweis für Taxis und Mietwagen verzögert sich

Der für die Fahrer von Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen für das Pooling bald vorgeschriebene Nachweis einer kleinen Fachkunde muss noch präzisiert werden, bevor dieser Teil der PBefG-Novelle in Kraft treten kann.

Ob ein Fachkunde-Nachweis eine Prüfung voraussetzt oder nur eine Teilnahmebestätigung sein muss, ist dem Bundesrat im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novelle des PBefG zu unklar geregelt. (Foto: Dietmar Fund)
Ob ein Fachkunde-Nachweis eine Prüfung voraussetzt oder nur eine Teilnahmebestätigung sein muss, ist dem Bundesrat im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novelle des PBefG zu unklar geregelt. (Foto: Dietmar Fund)
Redaktion (allg.)

Die Bundesländer treten beim künftigen Fachkundenachweis für Fahrer von Taxis, Mietwagen und kommerziellen Pooling-Anbietern auf die Bremse: Sie wollen zwar am 26. März im Bundesrat die Novelle des Personenbeförderungsrechts abschließend billigen, vermissen aber eine Verordnung des Bundes über die Ausbildungsinhalte der Fachkunde und die Form des Nachweises. Es sei auch nicht festgelegt worden, welche Behörde den Fachkundenachweis ausstellt. „Der Vollzug … muss bis dahin zurückgestellt werden“, heißt es lapidar in der Empfehlung des Bundesrats-Verkehrsausschusses für eine begleitende Stellungnahme. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, unter Beteiligung der Länder „zeitnah“ Ausführungsbestimmungen zu erarbeiten und zu erlassen. Unklar sei sogar, ob eine Prüfung notwendig ist oder eine Kursbestätigung ausreicht – das Wort „Nachweis“ lasse beide Interpretationen zu.

Der neu gegründete Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) sprach sich unterdessen in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer für eine Prüfung aus (taxi heute berichtete darüber bereits). Auf eine Schulung sollte demnach eine Prüfung mit 50 Fragen aus einem deutschlandweit einheitlichen Katalog von rund 500 Fragen folgen - vom Arbeitsrecht über Straßenverkehrsrecht bis hin zum Umgang mit dem Kunden. Zum Bestehen der Prüfung sollten 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet sein. Zusätzlich müssten aus jedem Themenbereich mindestens 50 Prozent der Fragen richtig beantwortet sein. Die Inhalte und die Form der kleinen Fachkunde sollen für alle Verkehrsformen gleich sein. Damit müsse jeder Prüfling auch Fragen aus anderen Beförderungsformen beantworten. „In unseren Augen ist das ein maßgeblicher Schritt zum Verbraucherschutz“, betonte TMV-Vizepräsident Markus Gossmann. Ein deutschlandweit einheitlicher Qualifikationsnachweis schaffe Sicherheit sowie Transparenz für Fahrgäste sowie für alle beteiligten Kommunen, Behörden und Beförderer. „Wir streben an, dass bei Neuerteilung eines Fahrgastbeförderungsscheines das Bestehen der kleinen Fachkunde nachgewiesen werden muss.“ (roe)

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