Beitrags-Stabilisierungsgesetz: VSPV sieht Existenzrisiko für Land-Taxigewerbe
Der Referentenentwurf zur GKV-Beitragsstabilisierung aus dem Bundesministerium für Gesundheit sieht vor, die Vergütungen für Krankenfahrten mit Taxen und Mietwagen an die Grundlohnrate der gesetzlichen Krankenversicherung zu koppeln und diese ab 1. Januar 2027 als gesetzliche Obergrenze festzuschreiben. Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen warnt nach eigener Analyse vor gravierenden Folgen für das Taxi- und Mietwagengewerbe, insbesondere im ländlichen Raum.
Hohe Umsatzabhängigkeit von Krankenfahrten
Nach Angaben des Verbandes erzielen viele Betriebe außerhalb urbaner Zentren bis zu 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit Krankenfahrten, etwa zu Dialyse-, Chemotherapie- oder Rehabehandlungen. Während die Kosten im Taxi- und Mietwagengewerbe in den vergangenen Jahren kumuliert um 25 bis 35 Prozent gestiegen seien, habe die Grundlohnrate im gleichen Zeitraum bei rund 15 Prozent gelegen. Ab 2027 solle sie zudem um einen Prozentpunkt abgesenkt werden.
Eine an die Grundlohnrate gebundene Vergütung läge nach Einschätzung des Verbandes unterhalb eines kostendeckenden Niveaus. Unternehmen würden entsprechende Fahrten langfristig nicht mehr wirtschaftlich erbringen können.
Rechtliche Kollision mit dem Personenbeförderungsrecht
Der Verband verweist zudem auf rechtliche Hürden. Nach § 51 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz seien abweichende Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Taxiunternehmen genehmigungspflichtig. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde prüfe eigenständig, ob eine Vereinbarung kostendeckend und auskömmlich sei. Werde eine Vereinbarung nicht genehmigt, gelte der amtliche Taxitarif.
Gleichzeitig müssten Krankenkassen nach § 60 Sozialgesetzbuch V medizinisch notwendige Fahrten erstatten. Der Verband geht davon aus, dass die geplante Regelung daher im Taxi-Pflichtfahrbereich faktisch nicht greifen könne und zusätzliche Bürokratie entstünde.
Steuerliche Effekte im Mietwagenbereich
Auch für den Mietwagenbereich sieht der Verband Folgewirkungen. Krankenfahrten mit Mietwagen unterliegen einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent, sofern eine entsprechende Sondervereinbarung im Taxibereich besteht. Fällt diese weg, würde nach Darstellung des Verbandes der Regelsteuersatz von 19 Prozent greifen. Die Differenz von zwölf Prozentpunkten würde bei üblichen Bruttopreisvereinbarungen von den Krankenkassen getragen.
Stellungnahme an Bundesregierung übermittelt
Der Verband hat seine 47-seitige Stellungnahme zum Entwurf des Beitragsstabilisierungsgesetzes 2026 vor Beginn der Ressortabstimmung an das Bundeskanzleramt sowie an die Bundesministerien für Gesundheit, Finanzen, Arbeit und Soziales und Verkehr übermittelt.
Als strukturelle Alternative zur Beitragsstabilisierung nennt der Verband unter anderem die Anhebung der Bundespauschale für Bürgergeldbeziehende auf ein kostendeckendes Niveau. Dies würde nach Verbandsangaben eine Entlastung von rund 9,2 Milliarden Euro jährlich bedeuten. Die Maßnahme werde von einer einstimmigen Entschließung des Bundesrates, einer Klage des GKV-Spitzenverbandes vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sowie einer Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit getragen. (Quelle: VSPV)
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