Mindestlohn wird zum Jahreswechsel auf 8,84 Euro erhöht

Die Mindestlohnkommission hat am 28. Juni 2016 die erste Erhöhung des Mindestlohns beschlossen.
Die 8,50 Euro Mindestlohn gelten nur noch bis Ende 2016. (Foto: Dietmar Fund)
Die 8,50 Euro Mindestlohn gelten nur noch bis Ende 2016. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

In ihrer Sitzung am 28. Juni 2016 hat die Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro zu erhöhen. Die Kommission beruft sich bei dieser Entscheidung auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes. Demnach sind die Tariflöhne von Januar 2015 bis Juni 2016 um 3,2 Prozent gestiegen, woraus sich der Brutto-Stundenlohn von 8,77 Euro errechnet.

In einer ersten Stellungnahme erklärte Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), wie die Einführung des Mindestlohns werde auch seine erste Erhöhung die Branche vor erhebliche Probleme stellen. Man werde aber versuchen, neue Verhandlungen mit den Gemeinden über eine Erhöhung der Taxitarife zu vermeiden. Den dazu nötigen Spielraum verschafften dem mobilen Gewerbe die derzeit niedrigen Kraftstoffpreise. Grätz erinnerte die öffentlichen Auftraggeber für Schüler- und Krankenfahrten daran, dass bei Ausschreibungen kein Anbieter den Zuschlag erhalten dürfe, mit seinem Angebot deutlich unter dem erhöhten Mindestlohn liege.

Die Mindestlohnkommission diskutierte in ihrer Sitzung kontrovers über einen Bericht, der Auskunft über die Auswirkungen des Mindestlohns geben sollte. Er stellt deutliche Verdienststeigerungen bei Branchen und Personen fest, deren Stundenlöhne zuvor deutlich unter 8,50 lagen. Bei der derzeitigen Datenlage könnten Auswirkungen auf die Wettbewerbsbedingungen und die Situation deutscher Unternehmen aber noch nicht bewertet werden.

 

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