Mindestlohnerhöhung 2025: Das sollten Sie wissen

Die neue Minijobgrenze steigt durch die Erhöhung des Mindestlohns seit dem 1.1.2025 auf 12,82 Euro von aktuell 538 auf 556 Euro.

Durch die Erhöhung des Mindestlohns seit 1.1.2025 auf 12,82 Euro steigt automatisch die neue Minijobgrenze von aktuell 538 auf 556 Euro. (Foto: Pixabay/geralt)
Durch die Erhöhung des Mindestlohns seit 1.1.2025 auf 12,82 Euro steigt automatisch die neue Minijobgrenze von aktuell 538 auf 556 Euro. (Foto: Pixabay/geralt)
(erschienen bei busplaner von Claus Bünnagel)

Zum 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen. Das entspricht einer prozentualen Erhöhung von 3,3 %.

Höherer Stundenlohn bedeutet weniger Arbeitsstunden

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde. Arbeitnehmer, die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätig sind, dürfen aktuell monatlich maximal 538 Euro verdienen. Bei Zahlung des Mindestlohns von aktuell 12,41 Euro beträgt die monatliche Höchststundenzahl 43 Stunden (Berechnungsbeispiel: 538 Euro : 12,41 Euro = 43,35 Stunden). Falls ein höherer Stundenlohn als der gesetzliche Mindestlohn vereinbart wurde, reduziert sich die maximal zulässige Stundenanzahl bei Minijobbern entsprechend.

Durch die Erhöhung des Mindestlohns seit 1.1.2025 auf 12,82 Euro steigt automatisch die neue Minijobgrenze von aktuell 538 auf 556 Euro (12,82 x 130 Stunden : 3 Monate) – vgl. § 8 Abs. 1a SGB IV.

Minijobgrenze beachten

Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst die Minijobgrenze, liegt kein Minijob mehr vor. Ausgenommen hiervon sind gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Unternehmen sollten die betriebliche Umsetzung mit ihrem Steuerberater klären, so die Expertenempfehlung.

Beispiel Bayern: Für die Lohngruppe 1 a, b, d erhöht sich der Grundstundenlohn ab 1. Januar 2025 von 12,61 auf 13,02 Euro pro Stunde. Für die Lohngruppe 1c steigt der Grundstundenlohn ab 1. Januar 2025 von 13,31 auf 13,72 Euro pro Stunde

Die neuen Mindestlöhne und Abgaben sollten bei anstehenden Kalkulationen und Vertragsverhandlungen verücksichtigt werden. Die Minijobzentrale gibt hierzu ausführliche Informationen.

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