IHK legen Vorschläge zur Neuordnung der Personenbeförderung vor

Die zwölf Industrie- und Handelskammern (IHK) aus Baden-Württemberg haben sich Gedanken über die Neuordnung der Personenbeförderung mit Pkw gemacht.
Die drei Szenarien der IHK stellt die Trennung von Taxis und Mietwagen in Frage. (Foto: Dietmar Fund)
Die drei Szenarien der IHK stellt die Trennung von Taxis und Mietwagen in Frage. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der baden-württembergische Industrie- und Handelskammertag hat als Reaktion auf das Gutachten der Monopolkommission von 2015 einen Workshop veranstaltet, bei dem sein im Jahr 2008 erarbeitetes Konzept für eine Neuordnung der Personenbeförderung aktualisiert werden sollte. Erneut unter der Leitung von Prof. Dr. Frank Fichert von der Hochschule Worms wurden drei Szenarien entwickelt, die nun den Entscheidungsträgern in der Politik vorgelegt werden sollen. Alle hinterfragen die derzeitige Trennung zwischen Taxis und Mietwagen.

Das erste Szenario nennt sich „Modernisierter Statusquo“. Es sieht eine Abschaffung der Alarmanlagen-Pflicht für Taxis und Mietwagen und eine Anpassung der Ortskundeprüfung an Dinge vor, die der Fahrer auch bei der Nutzung eines Navis beherrschen muss. Außerdem sollen Anschlussaufträge für Mietwagen nicht mehr nur fernmündlich, sondern auch auf anderen elektronischen Wegen übermittelt werden dürfen. Dieses Szenario sei zwar politisch leicht durchsetzbar, werde aber zu keiner dynamischen Entwicklung des Marktes führen, heißt es in dem Bericht der IHK.

Das zweite Szenario nennt sich „Öffnung des Taximarktes in Verbindung mit höherer Kontrollintensität“. Es sieht im Wesentlichen die Konzessionsfreigabe bei gleichzeitiger schärferer Kontrolle der Einhaltung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften vor. Außerdem könnten die Festtarife abgeschafft werden, wenn die Anbieter zu einer besseren Preistransparenz gezwungen würden. Die Autoren des Berichts erwarten davon innovative Angebote, geben aber auch zu, dass sie noch nicht so genau wissen, wie die Angabe flexibler Preise im Taxi umgesetzt werden könnte.

Das dritte Szenario ist die „Öffnung des Gesamtmarktes für die Personenbeförderung im Pkw“. Sie sieht zusätzlich zur Konzessionsfreigabe und zur Abschaffung des Festtarifs eine Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen bei gleichzeitiger Aufhebung der Betriebspflicht für Taxiunternehmer vor. Die IHK stellen klar, dass auch in diesem Falle alle Anbieter über eine Genehmigung gemäß Personenbeförderungsgesetz und ihre Fahrer über eine Berechtigung zur Personenbeförderung verfügen müssten.

Das Gutachten ist als pdf-Datei im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung herunterladbar.

 

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