Kritik am neuen Personenbeförderungsgesetz

Michael Müller, Präsident des BZP, hat in einer Rede vor etwa einhundert Taxi-Delegierten Teile der neu beschlossenen Veränderungen zum Personenbeförderungsgesetz scharf kritisiert.
Redaktion (allg.)

Nach monatelangem und zähem Ringen um die Anpassungen des PBefG an geltendes EU-Recht im Bereich der Linienverkehre hätte man auch solche Paragraphen geändert, in denen Taxi- und Mietwagenverkehre geregelt seien. Dies sei laut Müller ohne Absprache mit dem Taxigewerbe geschehen und auch trotz Proteste und Einwirkens des BZP nicht mehr geändert worden. Die Politik habe diese Änderungen klammheimlich durch das Hintertürchen und in aller Unvernunft eingeführt, kritisierte Müller die kürzlich vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen zum PBefG, die zum ersten Januar in Kraft treten sollen.

Wegen der politisch sehr umstrittenen Fragen um den öffentlichen Verkehr sei es dem BZP nicht gelungen, die von den Politikern nur als Nebenschauplatz angesehenen Punkte mit Taxiberührung im Branchensinne noch zu ändern. Der Bundesverband habe aber in einer Stellungnahme an die führenden Verkehrspolitiker noch einmal sehr deutlich gemacht, welche gravierenden Konsequenzen seiner Ansicht nach von zwei weiteren Gesetzesänderungen zu erwarten sind.

So wurde beispielsweise im Paragraph 1 Absatz 2 der ausdrückliche Wegfall der Geschäftsmäßigkeit bei unentgeltlichen bzw. bis zur Grenze der Betriebskosten entgeltlichen Fahrten beschlossen. Dies führe nach Bundesverbandsansicht dazu, dass sich viele Fremdanbieter wie Hotels, Gaststätten, Pflegedienste und Reha-Einrichtungen auf diesem Markt der scheinbaren Unentgeltlichkeit tummeln werden, einem Markt, der letztlich sehr wohl wirtschaftliche und gewerbliche Hintergründe hat und von den Beförderten über die Hauptleistung finanziert wird. Damit werde nicht nur die wirtschaftlich unerfreuliche Situation der gewerblichen Personenbeförderer weiter strapaziert, sondern vor allem sei damit auch verbunden, dass unausgebildete Fahrer in diesen Fahrzeugen sitzen werden und damit die Sicherheit vieler Fahrgäste nicht in der Art und Weise gewährleistet sei, wie es die professionellen Fahrer von Taxis und Mietwagen, aber auch von Bussen, garantieren können.

Kritisch und skeptisch beurteilt der BZP auch die politische Rechtfertigung, die zur Öffnung der Rechtsgrundlage für flexible Bedienformen führte: Die neue Fassung des § 2 Abs. 6 PBefG, wonach nicht in PBefG-Genehmigungsschemata passende Verkehrsformen nicht mehr nur in besonders gelagerten Einzelfällen, sondern auch bei einer Vielzahl von Fällen genehmigt werden können, soll laut Begründung einer einfacheren Genehmigung von Bürgerbussen und Anrufsammeltaxen zur Sicherung der kleinräumigen Mobilität dienen. Der BZP setzt die Neufassung allerdings mit der Auflösung der jahrzehntelang vom Personenbeförderungsrecht aufgestellten Formenstrenge gleich, die sich hervorragend bewährt habe.

Es werde nicht dabei bleiben, dass Bürgerbussysteme leichter zu genehmigen sind. Vielmehr werde die Änderung dazu führen, dass alle möglichen Verkehrsformen von überforderten und/oder uninteressierten Genehmigungsbehörden durchgewunken werden, sodass die bisherige Systematik des PBefG, das als oberstes Leitmotiv die Sicherheit und Versorgung der Bevölkerung im Auge hat, vollkommen verlassen werde. Zusätzliche gesetzliche Voraussetzung für eine Genehmigung nach § 2 Abs. 6 PBefG solle deshalb sein, dass solche Verkehrsarten oder Verkehrsformen nur genehmigt werden können, wenn im Nahverkehrsplan nach § 8 Abs. 3 festgestellt wurde, dass in dem betreffenden Gebiet die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr sichergestellt ist. Damit werde zielgenau nur der Bürgerbus gefördert und gleichzeitig im Wesentlichen die Formenstrenge gewahrt. 

Müller bedauerte, dass durch die neuen Regelungen der Paragraphen 1 und 6 nun ein Schaden angerichtet wurde, den man hinterher mit Schaufel und Besen wieder aufkehren müsse. Im Namen des BZP und damit im Namen seiner Mitgliedsunternehmen aus den Taxi- und Mietwagenbetrieben in ganz Deutschland appellierte der Präsident deshalb an die Verantwortlichen, ein offenes Ohr zu haben, sobald die prognostizierten Problemlagen auftreten.

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