Bundestagsbeschlüsse Verkehr: Handy-Führerschein, digitale Parkraumüberwachung, intelligente Verkehrssysteme

(dpa) Für Autofahrer soll die Pflicht entfallen, den Kartenführerschein beim Fahren immer dabei zu haben. Der Bundestag hat sein Okay für die digitale Fahrerlaubnis gegeben. Eine Hürde gibt es aber noch. Zudem soll die digitale Parkraumüberwachung erleichtert werden und digitale Verkehrsinfos forciert.

Schein am Smartphone: Die Bundesregierung will die rechtlichen Bedingungen für den digitalen Führerschein schaffen, der bis 2027 starten soll. | Foto: Christoph Dernbach/dpa
Schein am Smartphone: Die Bundesregierung will die rechtlichen Bedingungen für den digitalen Führerschein schaffen, der bis 2027 starten soll. | Foto: Christoph Dernbach/dpa
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Der Bundestag hat den Weg für den digitalen Handy-Führerschein freigemacht. Die Abgeordneten stimmten am Abend für eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Danach soll die Fahrerlaubnis auf dem Smartphone bei einer Verkehrskontrolle künftig ausreichend sein. Allerdings muss nach dem Bundestag noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Reform in Kraft treten kann.

Neben dem Führerschein soll auch die Jagd auf Parksünder digitalisiert werden. Die Gesetzesnovelle eröffnet die Möglichkeit, Nummernschilder von geparkten Autos per Kamera zu scannen, statt mühsam nach Papierparkscheinen zu suchen. Außerdem wird Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, das Anwohnerparken auf Handwerker oder Pflegedienste auszuweiten.

Mit der Schließung einer Gesetzeslücke wird ferner der sogenannte Punktehandel verboten: Wer Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei für andere Menschen übernimmt, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei gewerbsmäßigem Handel droht sogar eine Strafe von 30.000 Euro.

Informationen über Straßensperrungen, Staus, freie Lkw-Stellplätze oder eisglatte Fahrbahnen sollen in Zukunft schneller bei den Verkehrsteilnehmern landen. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz über intelligente Verkehrssysteme, das der Bundestag am Abend verabschiedet hat. Damit werden etwa Straßenbaubehörden dazu verpflichtet, solche Informationen und Daten in Echtzeit auf einer zentralen Plattform bereitzustellen, damit Routenplaner und Navigationsgeräte darauf zugreifen können.

 

Als Schnittstelle, die alle Daten miteinander vernetzt, hat das Bundesverkehrsministerium bereits die «Mobilithek» eingerichtet. Dorthin sollen auch Informationen über Ladesäulen für E-Autos oder verfügbare Sharing-Angebote fließen sowie Angaben von Verkehrsunternehmen über Fahrplanänderungen oder die Auslastung von Bussen und Bahnen.

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