DUH-Klage erfolgreich: Regierung muss Klimaschutz verbessern - vor allem im Verkehr
Die Bundesregierung will Ende März ein neues Programm zum Klimaschutz vorlegen. Man werde nach dem Klimaurteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht etwa das für unzureichend befundene Programm aus dem Jahr 2023 nachschärfen, sondern «alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm heilen durch das Programm 2026», kündigte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth in Berlin an.
Noch hätten allerdings nicht alle Ministerien ausreichend geliefert. «Wir sind noch nicht mit allen Maßnahmen so weit, dass wir die gesetzlichen Ziele erreichen und damit sind wir auch noch nicht auf dem Kurs, den uns das Bundesverwaltungsgericht jetzt vorgegeben hat», sagte Flasbarth. Er sei aber zuversichtlich, dass das bis März gelingen werde. Spätestens mit dem Urteil müsse allen Beteiligten klar sein, «beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen».
Umweltverbände können für mehr Klimaschutz klagen
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in Leipzig ein früheres Urteil bestätigt, das die 2023 von der Bundesregierung aufgelisteten Klimaschutzmaßnahmen als nicht ausreichend eingestuft hatte. Das OVG hatte entschieden, dass das im Oktober 2023 beschlossene Programm die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht vollständig erfülle. Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Die Bundesregierung müsse darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet seien, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten.
Gegen dieses Urteil hatte die Bundesregierung Revision eingelegt, über die jetzt der 7. Senat unter Vorsitz des Bundesverwaltungsgerichtspräsidenten Andreas Korbmacher entschieden hat. Wie das OVG gingen auch die Bundesrichter davon aus, dass Umweltverbände einen Anspruch darauf haben, eine Ergänzung solcher Pläne einklagen zu können. Damit setzte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einer Klage für mehr Klimaschutz durch.
«Wir haben in allen Punkten gewonnen und der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes hat der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige gegeben», sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung müsse die Lücke in dem Programm wirksam schließen. Das Urteil sei auch bedeutsam für zukünftige Klimaschutzpläne.
Grüne: Fossile Subventionen abbauen
Die klimapolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lisa Badum, sagte der Deutschen Presse-Agentur, seit Jahrzehnten sträubten sich die Bundesverkehrsminister, die Emissionen in ihrem Sektor zu senken. «Damit ist jetzt Schluss.» Als Konsequenz aus dem Urteil forderte sie wirksame neue Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels für 2030, darunter ein günstigeres Deutschlandticket, ein Tempolimit, eine Abgabe auf Privatjets und den Abbau von Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg.
Neues Klimaschutzprogramm schon in wenigen Wochen?
Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass eine neue Bundesregierung dies innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn einer Legislaturperiode erledigen muss. Wegen des Scheiterns der Ampel-Bundesregierung folgt auf das 2023er-Programm nun schon nach drei Jahren ein neuer Plan. Das Bundes-Klimaschutzgesetz soll die Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele gewährleisten. Es schreibt Jahresemissionsmengen für verschiedene Sektoren von Energiewirtschaft über Verkehr bis hin zur Landwirtschaft vor. Auf Basis des Gesetzes entsteht das Klimaschutzprogramm, in dem die Bundesregierung festlegt, mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen.
Wie der von der Regierung eingesetzte Expertenrat für Klimafragen, dessen Einschätzung laut Berliner Oberverwaltungsgericht übrigens "angemessen berücksichtigt werden müsse", schon im August 2023 in einem Gutachten feststellte, reichen die vielen kleinen Klimaschutzmaßnahmen der Regierung wie Heizungsgesetz, 49-Euro-Ticket, Umbau der Industrie nicht aus. Es bleibe eine "substantielle Zielerreichungslücke" von 200 Mio. Tonnen CO2. Der Regierungsplan erfülle die Vorgaben demnach nicht, um die Emissionen um 65 Prozent zu drücken. Geändert wurde er aber auch nicht, bis die DUH klagte.
Wie der Thinktank Agora Energiewende Anfang Januar mit den für 2025 überschlagenen Zahlen vorrechnete, ergebe sich ein Minus von nur 51 Prozent im Vergleich zu 1990. Die Emissionen seien zwar auch im vergangenen Jahr zurückgegangen, allerdings vor allem wegen der Flaute in der Industrie. Bereiche wie der Verkehr und Gebäude wiesen sogar gestiegene Emissionen auf.
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